Testseite GOÄ - Gebührenrecht

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die verbindliche Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen.
Die Landesärztekammer Hessen ist im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Zuständigkeit mit Fragen zur Anwendung der GOÄ befasst. Sie berät Kammermitglieder und führt im Fall von Anträgen auf Überprüfung einer Honorarforderung ein strukturiertes Prüfverfahren durch.

Beratung für Kammermitglieder

Das Referat GOÄ berät Ärztinnen und Ärzte bei Fragen zur Abrechnung nach der GOÄ.

Die Beratung umfasst insbesondere:

  • Auslegung einzelner Gebührenziffern
  • Analogbewertungen
  • Fragen zur Steigerung
  • Einordnung bei Abrechnungsdifferenzen

Auf Anfrage können fachliche Stellungnahmen erstellt werden.

Verfahren bei Überprüfung einer Honorarforderung

Wird von Patientenseite ein Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Honorarforderung gestellt, führt die Landesärztekammer Hessen ein strukturiertes Prüfverfahren durch.

Ablauf im Überblick:

  • Eingang des Antrags
  • Einholung von Stellungnahmen
  • Beteiligung des Gebührenordnungsausschusses
  • Bewertung und Stellungnahme der Kammer

Das Verfahren dient der sachlichen Prüfung der Abrechnung im Rahmen der berufsrechtlichen Zuständigkeit der Kammer.

Weiterführende Infos zur GOÄ:

Ihre Ansprechpartnerinnen im Referat GOÄ

Dr. jur. Kirsten Theuner
Rechtsreferentin, Syndikusrechtsanwältin, Leiterin des Referats GOÄ
Anette Jung
Sachbearbeiterin, Leitung des Sekretariats – Referat GOÄ

Anschrift:

Landesärztekammer Hessen (LÄKH)
Referat GOÄ
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt

Fon: +49 69 97672-182
Fax: +49 69 97672-169

E-Mail: goae@laekh.de

Tiefgarage der Landesärztekammer Hessen
Einfahrt Lindleystraße