Testseite GOÄ - Gebührenrecht
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die verbindliche Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen.
Die Landesärztekammer Hessen ist im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Zuständigkeit mit Fragen zur Anwendung der GOÄ befasst. Sie berät Kammermitglieder und führt im Fall von Anträgen auf Überprüfung einer Honorarforderung ein strukturiertes Prüfverfahren durch.
Beratung für Kammermitglieder
Das Referat GOÄ berät Ärztinnen und Ärzte bei Fragen zur Abrechnung nach der GOÄ.
Die Beratung umfasst insbesondere:
- Auslegung einzelner Gebührenziffern
- Analogbewertungen
- Fragen zur Steigerung
- Einordnung bei Abrechnungsdifferenzen
Auf Anfrage können fachliche Stellungnahmen erstellt werden.
Verfahren bei Überprüfung einer Honorarforderung
Wird von Patientenseite ein Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Honorarforderung gestellt, führt die Landesärztekammer Hessen ein strukturiertes Prüfverfahren durch.
Ablauf im Überblick:
- Eingang des Antrags
- Einholung von Stellungnahmen
- Beteiligung des Gebührenordnungsausschusses
- Bewertung und Stellungnahme der Kammer
Das Verfahren dient der sachlichen Prüfung der Abrechnung im Rahmen der berufsrechtlichen Zuständigkeit der Kammer.
Weiterführende Infos zur GOÄ:
- Aktuelles, Hinweise und Empfehlungen: GOÄ-Ratgeber (Deutsches Ärzteblatt)
- Verordnungstext Gebührenordnung für Ärzte