Testseite Berufsrecht
Das Berufsrecht regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Berufsordnung, zu Zuständigkeiten der Landesärztekammer Hessen sowie zu berufsrechtlichen Verfahren und Ansprechpartnern.
Wobei können wir Sie unterstützen? (Ankerlinks innerhalb der Seite setzen!)
- Rechtliche Fragen zur Berufsausübung → Rechtsabteilung
- Prüfung geplanter Kooperationen → Clearingstelle
- Berufsrechtliches Verfahren → Berufsgerichtsabteilung
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der ärztlichen Berufsausübung ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen. Die zentrale Grundlage ist die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen.
Bei Fragen zur Anwendung dieser Regelungen oder in konkreten Einzelfällen unterstützen Sie die folgenden Stellen der Landesärztekammer Hessen.
Beratung und erste Anlaufstellen
Rechtsabteilung
Die Rechtsabteilung der Landesärztekammer Hessen ist Ansprechpartnerin für rechtliche Fragen zur ärztlichen Berufsausübung.
Sie unterstützt Kammermitglieder insbesondere bei berufsrechtlichen Fragestellungen, bei der Einordnung der Vorgaben der Berufsordnung sowie bei Fragen im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit oder zu berufsrechtlichen Verfahren.
Kontakt:
E-Mail: rechtsabteilung@laekh.de
Fon: +49 69 97672-313 oder -163
Fax: +49 69 97672-169
Sie können auch die geschützte elektronische Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) der Landesärztekammer Hessen nutzen:
Organisation: Landesärztekammer Hessen
Nutzer-ID: DE.Justiz.af5aa063-9990-44dd-8d97-bae7609b3ad0.e152
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Rechtsabteilung:
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Justitiar
-
Stellvertretende Justitiare
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Sekretariat und Sachbearbeitung
Clearingstelle
Geplante Kooperationen können über die Clearingstelle vorab rechtlich geprüft werden. Anfragen können insbesondere von Ärztinnen und Ärzten, Medizinischen Versorgungszentren sowie Krankenhäusern vor Abschluss einer Vereinbarung gestellt werden.
Die Clearingstelle ist ein gemeinsames Angebot der Landesärztekammer Hessen, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft.
Was wird geprüft?
Im Clearingverfahren wird beurteilt, ob eine geplante Zusammenarbeit mit den berufsrechtlichen, vertragsarztrechtlichen und krankenhausrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
Ziel des Clearingverfahrens
Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und bereits im Vorfeld Klarheit über die Zulässigkeit einer Kooperation zu schaffen.
Weitere Informationen und Merkblatt
Weitere Informationen zum Clearingverfahren finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Kontakt
Anfragen an die Clearingstelle können mit den entsprechenden Unterlagen (siehe Muster im Merkblatt) bei der Landesärztekammer Hessen eingereicht werden:
Landesärztekammer Hessen
Rechtsabteilung / Clearingstelle
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main
Fon: +49 69 97672-113
Formelle Verfahren: Berufsgerichtsabteilung
Besteht der Verdacht, dass eine Ärztin oder ein Arzt gegen berufsrechtliche Pflichten verstoßen hat, kann ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet werden.
Die Berufsgerichtsabteilung der Landesärztekammer Hessen begleitet diese Verfahren organisatorisch und ist Ansprechpartnerin für Verfahrensfragen.
Kontakt:
E-Mail: berufsgericht@laekh.de
Fon: +49 69 97672-312
Auch elektronische Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist möglich:
Organisation: Landesärztekammer Hessen
Nutzer-ID: DE.Justiz.af5aa063-9990-44dd-8d97-bae7609b3ad0.e152
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Wann wird ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet?
Ein berufsrechtliches Verfahren kommt in Betracht, wenn Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten vorliegen. Solche Hinweise können beispielsweise durch Beschwerden von Patientinnen und Patienten, durch Mitteilungen von Behörden oder durch eigene Feststellungen der Ärztekammer entstehen.
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Wie läuft ein berufsrechtliches Verfahren ab?
Nach Prüfung des Sachverhalts kann ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Die Berufsgerichtsabteilung begleitet das Verfahren organisatorisch und bereitet die Unterlagen für das zuständige Berufsgericht vor.
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Wer entscheidet über berufsrechtliche Maßnahmen?
Über berufsrechtliche Maßnahmen entscheidet das zuständige Berufsgericht. Die Landesärztekammer Hessen wirkt im Verfahren mit, ist jedoch nicht selbst entscheidende Instanz.
Vertiefung & Arbeitshilfen
Dokumentation nach Gewalthandlungen
Materialien und Dokumentationsbögen des Frauennotrufs Frankfurt am Main zu Körperverletzung, sexueller Gewalt sowie HIV und Hepatitis B/C.
