Landesärztekammer Hessen mahnt erneut angemessene Vergütung nicht nur für Ärzte, sondern vor allem auch für Medizinische Fachangestellte in Impfzentren an

Fachrichtung:Pressemitteilung

Die Corona-Schutzimpfung bereitet den Weg aus der Pandemie. „Dass die Bevölkerung seit Anfang dieses Jahres nach und nach geimpft werden kann, ist neben dem Engagement von Ärztinnen und Ärzten auch der Einsatzbereitschaft von Medizinischen Fachangestellten (MFA) zu verdanken“, betont Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. So haben sich bisher über 650 MFA auf den Aufruf der Landesärztekammer zur Mitarbeit in den hessischen Impfzentren gemeldet. Anders als ursprünglich vonseiten der Landesregierung angekündigt, wird der Einsatz des medizinischen Fachpersonals in den Impfzentren jedoch deutlich zu niedrig und dazu noch unterschiedlich vergütet.

„Die hessische Landesregierung hat mit der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Honorare für Ärzte und medizinische Hilfskräfte ausgehandelt, die in den Impfzentren eingesetzt werden sollen. Diese belaufen sich auf 120 Euro pro Stunde für Ärzte und 50 Euro für medizinische Hilfskräfte. „Dass die Stundensätze sowohl für ärztliche Kolleginnen und Kollegen als auch für Medizinische Fachangestellte von den Betreibern einiger Impfzentren zum Teil deutlich unterschritten werden, hat die Landesärztekammer Hessen bereits mehrfach kritisiert“, erklärt Pinkowski und fordert die Politik erneut nachdrücklich dazu auf, die Lohnunterschiede zu beenden und das Vereinbarte umzusetzen.

Die Tätigkeit in den Impfzentren ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Aufgrund ihrer Ausbildung haben Medizinische Fachangestellte die erforderliche Qualifikation und können unter ärztlicher Aufsicht im Rahmen der Delegation impfen, die Impfungen dokumentieren und Ärztinnen und Ärzte bei der Überwachung des Impfgeschehens entlasten. „MFA tragen damit wesentlich dazu bei, der Pandemie durch die Schutzimpfung in Impfzentren und später auch in niedergelassenen Praxen ihren Schrecken zu nehmen“, so Pinkowski: „Selbstverständlich muss ihre Arbeit, wie auch die von Ärztinnen und Ärzten, angemessen und vereinbarungsgemäß vergütet werden!“

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