Keine Weitergabe von Patientendaten an Marktforschungsunternehmen
Bad Nauheim. Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es, Rezeptdaten aus Apotheken für Marktforschungsanalysen zu verkaufen. Datenschützer kritisieren, dass die weitergegeben Daten nur unzureichend geschützt an Firmen übermittelt werden.
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat sich daher am 30. November 2013 in Bad Nauheim entschieden gegen eine Datenweitergabe, unabhängig davon, ob diese anonymisiert sei oder nicht, ausgesprochen und eine Änderung der Gesetzeslage gefordert. Es dürften keine Rückschlüsse auf Patienten oder Verschreibungsverhalten von Arztpraxen möglich sein.
Ein sorgsamer Umgang mit Patientendaten sei auch im Hinblick auf die weiterhin geforderte Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte unabdingbar, unterstrichen die Delegierten. Denn Missbrauch könne nur dort stattfinden, wo er theoretisch möglich und technisch machbar sei.
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