"Kein 'Stay at home' für behandlungsbedürftige schwerkranke Patienten"
Hessischer Ärztekammerpräsident warnt vor dem Aufschieben lebensnotwendiger Behandlungen
"Bei aller berechtigten Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus dürfen speziell schwerkranke Patientinnen und Patienten ihre Behandlung nicht aufschieben", appelliert der Präsident der Landesärztekammer Hessen Dr. med. Edgar Pinkowski. Auch wenn Menschen mit schweren (Vor-)Erkrankungen bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 eine Risikogruppe bilden, seien bestimmte Grunderkrankungen weitaus riskanter, erklärt Pinkowski weiter. Hierzu zählen insbesondere Krebserkrankungen und z. B. lebensbedrohliche Entzündungen des Blinddarms oder Dickdarms sowie Anzeichen für einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt, die allesamt lebensbedrohlich werden können.
So sollten etwa im Fall der Einstellung von Diabetes oder Bluthochdruck sowie bei einer Krebserkrankung bereits anstehende Behandlungen nicht bis ans Ende der Pandemie hinausgezögert werden: Die Dynamik bestimmter Erkrankungen lasse dies nicht zu. "Tumoren etwa interessieren sich nicht für die Coronakrise", so Pinkowski. "Sie wachsen einfach weiter, bis sie in nicht operable Bereiche vordringen oder Metastasen, d. h. Tochtergeschwülste, bilden."
In den vergangenen Tagen und Wochen sei immer wieder davon zu hören und zu lesen, dass immer mehr schwerkranke Patienten aus Angst vor Covid-19 den Gang in die Praxen oder Kliniken scheuten. Dabei dürfe bei aller berechtigen Sorge nicht aus dem Blick verloren werden, dass es in den medizinischen Einrichtungen aufwendige Schutzmaßnahmen gebe, um eine Infektionsübertragung möglichst zu vermeiden. "Bitte gehen Sie mit Ihrer Grunderkrankung sorgsam um", wendet sich Pinkowski direkt an die hessischen Patientinnen und Patienten. "Für Schwerkranke ist der Aufruf 'Stay at home' unter Umständen lebensgefährlich."
"Bei aller Fokussierung auf die Pandemie, dürfen wir die anderen Patienten mit ihren behandlungsbedürftigen Erkrankungen nicht aus dem Auge verlieren", fordert Pinkowski. Deren Behandlung – auch eine eventuell intensivmedizinische – müsse sichergestellt und auch durchgeführt werden. Der Ärztekammerpräsident wiederholt damit seine schon an anderen Stellen geäußerte Forderung.
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