Hessisches Ärzteparlament beschließt Anpassung der Richtzahlen der aktuellen Weiterbildungsordnung
Auf der Delegiertenversammlung am vergangenen Samstag sprachen sich die Delegierten der hessischen Ärztinnen und Ärzte dafür aus, die Richtzahlen der Richtlinien der aktuellen Weiterbildungsordnung in Hessen für den Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt oder Zusatz-bezeichnung systematisch zu überprüfen und anzupassen. Durch die Entwicklungen in der Medizin habe sich die Weiterbildungsrealität in Klinik und Praxis verändert, was zu teils über-höhten Richtzahlen in den aktuellen Anforderungen führe, begründen die Delegierten.
Die Prüfung der aktuellen Richtzahlen erfolgt unabhängig von der Umsetzung der geplanten Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung in Hessen, deren Bearbeitungsprozess jedoch schon jetzt auf erhebliche Veränderungen hinsichtlich der inhaltlich geforderten und den heute zahlenmäßig leistbaren Richtzahlen hinweist.
Da es bis zur Umsetzung der zukünftigen (Muster-)Weiterbildungsordnung in Hessen noch einige Jahre dauern könne, müsse bereits heute eine vorzeitige Anpassung der aktuellen hessischen Richtlinien erfolgen, um den Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung eine zeitgemäße Weiterbildung zu ermöglichen.
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