Die Ethikkommission der Landesärztekammer Hessen nimmt wieder Aufträge an!
Nach Unterzeichnung einer Haftungsfreistellungsvereinbarung mit dem Land Hessen, nimmt die Ethikkommission der Landesärztekammer Hessen wieder Anfragen und Aufträge an.
Die Landesärztekammer Hessen unterhält eine Ethik-Kommission deren Aufgabe unter anderem die Beurteilung berufsethischer und berufsrechtlicher Fragen bei der Durchführung klinischer Versuche am Menschen ist.
Durch die im Sommer diesen Jahres in Kraft getretene Arzneimittelgesetznovelle (12. AMG-Novelle) und die dazugehörige GCP-Verordnung hat der Gesetzgeber den Status der Ethik-Kommission verändert. Aus einem ursprünglich berufsrechtlichen Beratungsgremium ist jetzt eine Patientenschutzinstitution mit Behördencharakter geworden.
Statt der früher üblichen ergebnisoffenen Beratung, müssen jetzt Verwaltungsakte erlassen werden. Dies brachte die Landesärztekammer Hessen haftungsrechtlich in eine schwierige Lage. Bedingt durch die in der Gesetzesnovelle und der dazugehörigen Verordnung normierten kurzen Fristen innerhalb derer die Entscheidungen der Ethik-Kommission zu fällen sind, können Schadensersatzansprüche gegen die Landesärztekammer Hessen nicht ausgeschlossen werden.
Wegen des Haftungsrisikos sah sich die Landesärztekammer Hessen daher zunächst außer Stande weiterhin Prüfaufträge nach dem AMG anzunehmen. Vor der Gesetzesnovelle war mehrfach seitens der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer gefordert worden, dieses Haftungsrisiko zu übernehmen.
Im Rahmen intensiver Gespräche und Abstimmungen mit dem Hessischen Sozialministerium und dem Wirtschaftsministerium konnte nunmehr mittels einer öffentlichen rechtlichen Haftungsfreistellungsvereinbarung erreicht werden, dass das Land Hessen jetzt die Landesärztekammer Hessen von einem Teil dieser Haftung freistellt.
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch das zuständige Hessische Ministerium der Finanzen nimmt nunmehr die Ethik-Kommission Beurteilungen von AMG-Studien wieder an.
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