Klaus Pantry

Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Warten auf Bundessozialgericht – Vorerst keine weiteren Beitragsbescheide für Privatärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Ausgabe 1/2023

Die Umsetzung der Einbeziehung der Privatärzte in den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) wird aufgrund der aktuellen Rechtsprechung vorerst ausgesetzt. Gegebenenfalls können privatärztlich tätige Ärzte (Privatärzte) in Hessen auch im Jahr 2023 noch Beitragsbescheide für das Beitragsjahr 2022 erhalten.