Das Heilberufsgericht beim Verwaltungsgericht Gießen nimmt bei den berufsgerichtlichen Verfahren als Gericht erster Instanz eine bedeutende Rolle in der ärztlichen Selbstverwaltung wahr. Es ist zuständig für die Ahndung von Verstößen von Kammermitgliedern gegen die in der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen geregelten standesrechtlichen Pflichten.

Die Landesärztekammer Hessen sucht hessische Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, sich ab dem 1. Januar 2028 als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für den ärztlichen Berufsstand zu engagieren.

Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

  • Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie haben ausreichende zeitliche Kapazitäten für die ehrenamtliche Tätigkeit (vss. Teilnahmefrequenz drei Verhandlungstage/Jahr)
  • Sie dürfen nicht Mitglied des Präsidiums bzw. der Delegiertenversammlung oder Angestellte/-r der Landesärztekammer Hessen sein. Ebenso dürfen Sie nicht Medizinalbeamtin oder -beamter sein.
  • Ebenso dürfen Sie nicht bereits bei dem Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ernannt sein.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden vom Hessischen Justizministerium im Benehmen mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege für die Dauer von vier Jahren ernannt. Sie werden einer Vorschlagsliste entnommen, die von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen im März 2027 beschlossen wird.

Bewerbungen für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste der Delegiertenversammlung können bis zum 1. Februar 2027 an die Rechtsabteilung der Landesärztekammer Hessen, Mail: rechtsabteilung@laekh.de gerichtet werden.

Rechtsabteilung, LÄKH