Der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Herr Dr. med. Edgar Pinkowski, hat in dem Editorial zu Heft 7–8/2026 des Hessischen Ärzteblattes sehr engagiert die Notwendigkeit einer zivil-militärischen Zusammenarbeit als ärztliche Pflicht zur Sicherung einer Krisenfestigkeit formuliert. Es fällt auf, dass dies zeitgleich mit der von Bundesverteidigungsminister Pistorius geforderten „Kriegstüchtigkeit“ formuliert wird, begründet mit dem russischen Krieg in der Ukraine, von dem angeblich eine Ausweitung zum Angriff auf die NATO drohe.

Statt des verstärkten Einsatzes präventiver Maßnahmen erfolgt mit der Aussicht auf eine hoffentlich dadurch ausreichende Sicherung eine zunehmende Militarisierung der Gesellschaft, sowohl in allen meinungsbildenden Medien als auch z. B. mit verstärkter Werbung in den Schulen – mit der Aufforderung an die potenziellen Soldaten, ihren Wehrdienst anzutreten.

Dies, bisher zwar ausführlich kommentiert, im wesentlichen jedoch widerspruchslos hingenommen, soll mit einer bis vor kurzem noch unvorstellbaren Erhöhung des Militäretats auf jährlich 150 Milliarden Euro bis 2029 erreicht werden, was nur u. a. durch die bereits jetzt eingeleiteten Einsparungen in der Bewältigung des Klimawandels sowie im Sozial-und Kulturbereich finanziert werden kann. Das sich nach dem Ende des sog. Kalten Krieges erneut verstärkende Wettrüsten wird die Kriegsgefahr nicht mindern, sondern steigern.

Zweifellos ist eine gut ausgestattete, trainierte und im Bedarfsfall möglichst reibungslos funktionierende Notfallmedizin unabdingbar für die Versorgung betroffener Patienten jeglicher Notfallkrisen. Wenn, wie durch Herrn Dr. Pinkowski herausgestellt, die Expertise des Bundeswehrsanitätsdienstes als wertvolle Grundlage in der Bewältigung von medizinischen Notfallsituationen benannt wird, so ist zu fragen, wie z. B. im Kriegsfall die Versorgungsstruktur im Zivilbereich zu organisieren ist. Hierfür könnten auch zivile NGO-Organisationen wie z. B. die weltweit agierenden „Ärzte ohne Grenzen“, „medico international“ mit den Partnerorganisationen oder die „German Doctors“, die spendenfinanziert arbeiten, oder die Hilfsorganisationen der UNO, die einen erheblichen Rückgang der finanziellen Unterstützung durch die Bundesregierung beklagen, angefragt werden.

Es ist bekannt, dass es nur durch deren Einsätze gelingt, medizinische Versorgung in Regionen mit Naturkatastrophen, Kriegsereignissen (u. a. Gaza) oder Infektionsepidemien zu bringen, und es kann als gesichert gelten, dass sie über wertvolle Erfahrungen, auch in der Zusammenarbeit mit der Zivilmedizin, verfügen. Sie könnten noch wirkungsvoller arbeiten, wenn sie nur einen Bruchteil des Betrages erhalten würden, der für den Wehretat vorgesehen ist. Diese Forderung sollte die Landesärztekammer Hessen an die Bundesregierung richten.

Die IPPNW hat in ihrer 1. Vollversammlung am 08.05.1982 in der „Frankfurter Erklärung“ formuliert: „Deshalb erkenne ich als Arzt nur eine einzige auf den Kriegsfall bezogene Form der Prävention an, nämlich die Verhütung des Krieges selbst mit allen Anstrengungen, zu denen ich mein Teil beizusteuern entschlossen bin.“

Bertram Thielmann, IPPNW Regio Rhein-Main – Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e. V.

Dr. med. Bernhard Winter, Vorstandsmitglied Verein demokratischer Ärzt*innen, vdää*

Die Beiträge in der Rubrik „Ansichten und Einsichten“ geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.