Wie in der vergangenen Ausgabe des Hessischen Ärzteblattes berichtet, gibt es jenseits der größeren Projekte in unserer Ukrainehilfe auch Gelegenheit für andere Hilfen: Anfang März erreichte uns über Vermittlung unseres Partners Hope for Ukraine e. V. (Non Profit Organisation, NPO) eine dringliche ärztliche Bitte um Unterstützung. Es wurde konkret das Zytostatikum Cytarabin in definierter Konzentration zur Herstellung mehrerer Infusionslösungen für die anstehende Behandlung eines neunjährigen Jungen mit einer akuten lymphatischen Leukämie aus Ternopil in der Westukraine erbeten.

Auch diese vermeintlich kleine, individuelle Medikamentenausfuhr musste trotz der Eile einige bürokratische Hürden überwinden: Zunächst musste das ukrainische Rezept zur eindeutigen Identifikation von Behandler, Patient und Medikation zeitnah fachkundig übersetzt werden. Danach konnte über eine geeignete Apotheke das Cytarabin in der richtigen Konzentration beschafft werden. Mit Einbindung der Rechtsabteilung unserer Kammer (meinen herzlichen Dank an Justitiar Manuel Maier und die Syndikusrechtsanwältin Katja Jörg!) wurde die beabsichtigte Ausfuhr dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt und um Gestattung gebeten. Abschließend musste der rasche Transport des Zytostatikums (der Autor wohnt in Düsseldorf) in die Wege geleitet werden.

Was einfach aufgezählt wurde, kann ein längerer bürokratischer Weg sein; erfreulicherweise jedoch nicht in diesem Fall. Das Übersetzungsbüro, die Apotheke, die Rechtsabteilung, das Gesundheitsamt und die NPO Hope for Ukraine e. V. haben sich alle „in die Kurve gelegt“, um das Kind zu versorgen: Meinen herzlichen Dank dafür!

Dr. med. Alexander Marković, Ehrenamtlicher Beauftragter für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit/Ukrainehilfe der Landesärztekammer Hessen