Die Delegiertenversammlung hat am 21.03.2026 auf Vorschlag des Vorstandes des Versorgungswerkes mehrere Änderungen der Satzung und Versorgungsordnung beschlossen. Außerdem berichtete der Vorsitzende des Vorstandes, Dr. med. Titus Frhr. Schenck zu Schweinsberg über die aktuellen Entwicklungen im Versorgungswerk.

Mehr Möglichkeiten bei der Teilrente

Vor einigen Jahren hat das Versorgungswerk den Mitgliedern ein weiteres Angebot für die eigene Altersrente gemacht: Neben der vorgezogenen, regulären und aufgeschobenen Rente können sich die Ärztinnen und Ärzte seitdem auch für eine Teilrente entscheiden. Bei diesem Modell werden zunächst 30, 50 oder 70 % der Anwartschaft in eine Rente umgewandelt. Der zweite Teil der Anwartschaft bleibt bestehen und die Mitglieder können weiterhin Beiträge einzahlen, um die verbliebene Anwartschaft zu erhöhen. Zu einem frei wählbaren späteren Zeitpunkt (spätestens vor Vollendung des 75. Lebensjahres) kann auch der zweite Teil in eine Rente umgewandelt werden. Der Vorteil einer Teilrente besteht darin, dass der Übergang in die Rentenphase fließender gestaltet werden kann. Außerdem kann die Teilrente auch aus steuerlichen Gründen attraktiv sein, weil der steuerfreie Anteil der Rente sinkt und der zu versteuernde Anteil steigt – solange bis die Rente ab dem Jahr 2040 komplett der Steuer unterliegt.

Allerdings bleibt der im Jahr der ersten Rentenzahlung geltende Besteuerungsanteil für den gesamten Ruhestand stabil. Die Teilrente wird insofern wie eine Vollrente behandelt; d. h. man kann sich dadurch einen niedrigeren Besteuerungsanteil sichern, der dann auch für den zweiten Teil der Rente gilt. Neu ist nun, dass der erste Teil der Teilrente nicht mehr nur als vorgezogene, sondern auch als reguläre oder aufgeschobene Rente beantragt werden kann. Das bedeutet, dass die Teilrente nicht nur zwischen 62 und 67 Jahren, sondern auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Aufstockung des Eigenkapitals

Als weitere Satzungsänderung beschlossen die Delegierten, die Obergrenze der Verlustrücklage von 7 auf 10 % der Deckungsrückstellung anzuheben. Die Mittel der Verlustrücklage sind das Eigenkapital des Versorgungswerkes. Damit können risikoreichere Anlagen mit Risikokapital unterlegt werden. Je nach Risikostufe der Kapitalanlage ist die Unterlegung mit Risikokapital nach dem Anlage- und Risikokonzept des Versorgungswerkes zwingend erforderlich. Ausreichend Eigenkapital ist also für einer erfolgreiche Kapitalanlage notwendig. Bei Kapitalmarktkrisen können mit der Verlustrücklage auch negative Geschäftsergebnisse ausgeglichen werden, ohne dass dies Konsequenzen für die Anwartschaften und Renten der Mitglieder hat. Das Eigenkapital ist damit der zentrale Risikopuffer. Die Mittel der Verlustrücklage sind Teil der gesamten Kapitalanlagen des Versorgungswerkes und erwirtschaften auch eine Rendite. Zum 31.12.2024 war die Verlustrücklage mit rund 742 Mio. € dotiert; das waren 7 % der Deckungsrückstellung. Damit war die Obergrenze bereits erreicht. Durch die Neuregelung können der Verlustrücklage in den nächsten Jahren weitere Gelder zu-geführt werden.

Überschuss auch im Jahr 2025

Der Vorstandsvorsitzende informierte die Delegierten darüber, dass das Versorgungswerk auch das Geschäftsjahr 2025 aller Voraussicht nach mit einem Überschuss abschließen wird. Man rechne mit mehr als 100 Mio. €, so Dr. von Schenck. Das sei zwar weniger, als im Jahr davor, allerdings sei das Jahr 2024 kein Vergleichsmaßstab, weil damals die Voraussetzungen für fast alle Anlageklassen quasi optimal gewesen seien.

Im vergangenen Jahr hingegen hätten geopolitische Entwicklungen und insbesondere die disruptive Politik der neuen US-Administration die Stimmung an den Märkten spürbar verschlechtert. Auch das laufende Jahr werde keine einfaches. Der Krieg im Nahen Osten und am Persischen Golf sorge für neue Unsicherheiten und die stark gestiegenen Preise für Öl könnten eine neue Inflationswelle auslösen. Das Versorgungswerk sieht der Vorstand gleichwohl gut gerüstet, weil schon vor Jahren der Diversifikationsgrad der Anlagen deutlich erhöht wurde und das Versorgungswerk über ein ausgefeiltes Risikomanagementsystem verfügt.

Johannes Prien, Leiter Recht des Versorgungswerkes der Landesärztekammer Hessen