Hintergrund und Datenbasis

Die vorliegenden Auswertungen basieren auf Krebsregisterdaten aus Hessen für den Diagnosezeitraum 2015–2024. Sie wurden in der Landesqualitätskonferenz des Hessischen Krebsregisters am 25. November 2025 gemeinsam mit hessischen Ärztinnen und Ärzten diskutiert und bilden die Grundlage für diesen Artikel. Die Landesqualitätskonferenzen finden jährlich im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Onkologische Versorgungssituation in Hessen“ statt, einer Kooperation des Hessischen Krebsregisters mit dem Universitären Centrum für Tumorerkrankungen Frankfurt-Marburg, der Universitätsmedizin Frankfurt, dem Krankenhaus Nordwest in Frankfurt, den Universitätskliniken in Marburg und in Gießen und dem Universitätsmedizinischen Centrum für Tumorerkrankungen Gießen.

Behandlungsfälle

In Hessen wurden im Median jährlich 2.005 Patientinnen und Patienten mit Kolonkarzinomen und 1.022 mit Rektumkarzinomen behandelt. Beim Kolonkarzinom waren Männer etwa 1,1-mal häufiger betroffen als Frauen. Beim Rektumkarzinom lag die Zahl der männlichen Patienten um das 1,7-fache höher. Das mediane Erkrankungsalter lag für Kolonkarzinome bei 72 Jahren (Männer) bzw. 75 Jahren (Frauen), für Rektumkarzinome bei 68 Jahren (Männer) bzw. 69 Jahren (Frauen).

Lokalisation

Die Lokalisation des Primärtumors ist für Prognose und Therapieentscheidungen von zentraler Bedeutung. In den Altersgruppen ab 40 Jahren wiesen Frauen einen höheren Anteil an prognostisch ungünstigeren rechtsseitigen Kolonkarzinomen (ICD10 C18.0–4) auf und erkrankten seltener an Rektumkarzinomen als Männer (Tab. 1). Bei jungen Patientinnen und Patienten (18–39 Jahre) waren linksseitige Kolon- und Rektumkarzinome bei beiden Geschlechtern ähnlich verteilt. Linksseitige Kolonkarzinome stiegen in der Altersgruppe 40–59 Jahre bei beiden Geschlechtern an, blieben bei Männern in höheren Altersgruppen konstant, während der Anteil bei Frauen wieder abnahm. Rektumkarzinome wurden mit zunehmendem Alter für beide Geschlechter seltener diagnostiziert.

Tabelle 1
LokalisationMännerFrauen
Kolon rechts (C18.0–4)5.648 (33 %)5.771 (44 %)
Kolon links (C18.5–7)4.631 (27 %)3.233 (25 %)
Rektum (C20)6.312 (37 %)3.777 (29 %)
Sonstige290 (2 %)231 (2 %)

Histopathologische Differenzierung

Adenokarzinome machten mit 95 % den überwiegenden Anteil der kolorektalen Tumoren aus. Die Karzinome waren zumeist mäßig differenziert (G2, 74 %), seltener schlecht differenziert (G3, 16 %). Rechtsseitige Tumoren (ohne Appendix) waren mit 21 % jedoch häufiger schlecht differenziert (G3) verglichen mit linksseitigen Kolonkarzinomen (13 %) und Rektumkarzinomen (12 %). In der jüngsten Altersgruppe der 18–39-Jährigen lag der G3-Anteil mit 26 % am höchsten.

Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

Am 22. November 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mindestmengenregelungen für die chirurgische Versorgung von Kolon- und Rektumkarzinomen beschlossen (§ 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Diese treten schrittweise in Kraft und sehen ab 2027 eine stufenweise Erhöhung der jährlichen Resektionszahlen pro Krankenhausstandort vor: Für das Kolonkarzinom steigt die geforderte Mindestmenge von 20 Eingriffen im Jahr 2027 auf 25 im Jahr 2028 und schließlich auf 30 ab 2029. Beim Rektumkarzinom liegt die Mindestmenge ab 2027 bei 15 und erhöht sich ab 2029 auf 20 Resektionen pro Jahr und Standort. Bei Unterschreitung der Mindestmengen ohne ausreichende Begründung erlischt der Vergütungsanspruch, mit Ausnahme von Notfalleingriffen oder bei medizinisch begründeter Ablehnung einer Verlegung (https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1224/).

Für das Leistungsjahr 2023 zeigte sich auf Grundlage der hessischen Krebsregisterdaten, dass für das Kolonkarzinom 24 von 47 behandelnden stationären Einrichtungen die für 2029 geforderte Mindestmenge von 30 Eingriffen erreichten oder überschritten (Abb. 2). Diese 24 Einrichtungen führten zusammen 80 % (n = 1.102) aller onkologischen Operationen für das Kolonkarzinom in Hessen durch. Die Resektionszahlen dieser Standorte lagen zwischen 30 und 84, wobei drei Kliniken die Mindestmenge nur knapp überschritten. Weitere fünf Standorte führten zwischen 20 und 29 Eingriffe durch und würden somit zumindest die Übergangsregelungen für 2027 und 2028 erfüllen.

Beim Rektumkarzinom wurden 2023 insgesamt 660 Eingriffe an 41 Standorten durchgeführt (Abb. 2). 18 dieser Kliniken (44 %) erreichten die für 2029 geforderte Mindestmenge von 20 Eingriffen und deckten damit 75 % aller Resektionen ab. Vier weitere Einrichtungen lagen mit 15 bis 19 Eingriffen knapp unter der künftigen Vorgabe, würden aber aktuell die Übergangsregelungen erfüllen.

Das Flächenland Hessen weist unter den sechs Versorgungsgebieten Darmstadt, Frankfurt/Offenbach, Wiesbaden/Limburg, Gießen/Marburg, Fulda/Bad Hersfeld, Kassel hinsichtlich der Versorgungsstrukturen deutliche regionale Unterschiede auf. In den Regionen Kassel und Fulda/Bad Hersfeld wurden in 2023 nur 34 % bzw. 59 % der Rektumresektionen in einer fallzahlstarken Einrichtung mit ≥20 Operationen durchgeführt (Tab. 2). Demgegenüber lag der Anteil in den Versorgungsgebieten Frankfurt/Offenbach sowie Wiesbaden/Limburg mit 85 % bis 87 % deutlich höher. In Frankfurt/Offenbach erfüllten hierbei acht Kliniken die Mindestmengenregelung, während in den Regionen Kassel und Fulda/Bad Hersfeld nur jeweils eine Klinik diese erfüllte.

Tabelle 2

Region

OPs

Anzahl

OPs in Kliniken ≥ 20 OPs

Anzahl (Anteil)

Kliniken

Anzahl

Kliniken mit ≥ 20 OPs

Anzahl (Anteil)

Darmstadt

65

42 (65 %)

6

2 (33 %)

Frankfurt/Offenbach

243

207 (85 %)

13

8 (62 %)

Wiesbaden/Limburg

104

90 (87 %)

4

3 (75 %)

Fulda/Bad Hersfeld

61

36 (59 %)

4

1 (25 %)

Gießen/Marburg

110

91 (83 %)

5

3 (60 %)

Kassel

77

26 (34 %)

9

1 (11 %)

Gesamt

660

492 (75 %)

41

18 (44 %)

Fazit und Ausblick

Nach aktuellem Stand erfüllt etwa die Hälfte der stationären Einrichtungen die Mindestmengenregelungen des G-BA für die chirurgische Versorgung von Kolon- bzw. Rektumkarzinomen nicht und könnten zukünftig nicht mehr für die operative Versorgung in Hessen zur Verfügung stehen. Obwohl bei der Festlegung der Mindestmengenregelungen auch Folgeschätzungen von Wegstrecken einflossen, ist die Anzahl der Kliniken, die die Mindestmengenregelungen erfüllen, in den einzelnen Versorgungsgebieten sehr unterschiedlich. Um weiterhin eine wohnortnahe Versorgung mit hoher Behandlungsqualität zu gewährleisten, zeigen sich daher unterschiedliche Herausforderungen in der Umsetzung für die einzelnen Versorgungsgebiete.

Dr. rer. nat. Katharina Bernhardt, Dr. phil. nat. Lisa Katharina Sha, Dr. med. Soo-Zin Kim-Wanner, Landesauswertungsstelle des Hessischen Krebsregisters, Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege Kontakt: krebsregister@hlfgp.hessen.de, www.hessisches-krebsregister.de