Die Tabellen „Aktiva“, „Passiva“, „Entwicklung des Anlagevermögens der Landesärztekammer Hessen“, „Abschreibungen, Zuschreibungen, Buchwerte“, „Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024, mit Gegenüberstellung zum Haushaltsvoranschlag 2024“ und „Erträge“ finden Sie in der PDF-Version dieses Artikels

Anhang 2024

I. Allgemeines

Die Landesärztekammer Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und nach den Vorschriften der Haushalts- und Kassenordnung der Landesärztekammer Hessen aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung orientiert sich am Haushaltsplan der Körperschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich nicht abzugsfähiger Vorsteuer) abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen erfolgt pro rata temporis (monatsgenau). Die Abschreibungszeiträume betragen zwischen 3 und 5 Jahren bei EDV-Programmen, zwischen 12,5 und 50 Jahren bei Gebäuden und Außenanlagen und 3 bis 15 Jahre bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Nicht inventarisierte geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis zu einer Höhe von T€ 1 werden sofort abgeschrieben.

Die zur Finanzierung von Sachanlagen in den Vorjahren erhaltenen öffentlichen Zuschüsse wurden in einen passiven Sonderposten eingestellt. Der Sonderposten wird entsprechend der Abschreibungsdauer der bezuschussten Sachanlagen ertragswirksam aufgelöst.

Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände – ausgenommen ungewisse Forderungen – sind zum Nennwert bilanziert; erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen gedeckt. Ungewisse Beitragsforderungen (noch nicht abgeschlossene Beitragsveranlagungen) wurden mit einem durchschnittlichen Beitragssatz, der sich aus den für 2024 veranlagten Kammerbeiträgen ergibt, abzüglich eines Sicherheitsabschlags, angesetzt.

Der unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesene Betrag wurde in Höhe der vorausbezahlten Aufwendungen unter Berücksichtigung der künftigen Laufzeiten der zugrundeliegenden Verträge ermittelt.

Das Eigenkapital der Landesärztekammer besteht aus der Betriebsmittelrücklage, gemäß § 3 Abs. 5 der Haushalts- und Kassenordnung, die den regelmäßigen Betriebsmittelbedarf von mindestens 3 und höchstens 6 Monaten decken soll. Die Betriebsmittelrücklage darf sich innerhalb dieses Korridors bewegen, aber die maximale Sollrücklage von 6 Monaten nicht überschreiten. Eine Unterschreitung der minimalen Sollrücklage ist hingegen im Falle ausreichender flüssiger Mittel zulässig. Bei einem absehbaren Verlassen des Korridors sind das Präsidium und der Finanzausschuss mit Gegenmaßnahmen zu befassen. Des Weiteren hat die Landesärztekammer zweckgebundene Rücklagen zur Finanzierung von langfristig nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Immobilien) gebildet.

Zur Bildung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden die Berechnungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck vorgenommen. Im Jahr 2024 wurde ein Zinssatz in Höhe von 1,90 % zur Abzinsung verwendet, der dem Rechnungszins gemäß der RückAbzinsVO auf der Basis eines 10-Jahres-Durchschnitts entspricht (1,82 % zum 31.12.2023). Zwischen der LÄKH und dem Personalrat wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine Änderung der Regelung für die betriebliche Altersversorgung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbart. Der interne Rechnungszins wird bis 31.12.2020 mit 2,00 % (vorher 3,25 %) festgeschrieben. Der Renteneckwert wird einmalig zum 01.01.2018 um 2,00 % erhöht und in den darauffolgenden Jahren um 1,5 %. Sofern sich ein entsprechend deutlicher Anstieg des Zinsniveaus ergeben sollte (mindestens 0,5 %-Punkte) – orientiert an dem aufsichtsrechtlich für Versicherungen maßgeblichen Höchstrechnungszins –, wird die interne Verzinsung in der Direktzusage dieser Entwicklung folgen. Ausgangspunkt für die Betrachtung der Verzinsung ist der Höchstrechnungszins mit Stand vom 01.01.2018. Dieser wird alle drei Jahre überprüft. Bisher mussten keine Anpassungen vorgenommen werden.

Des Weiteren wurden die nachfolgenden Parameter bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Gehaltstrend p. a.  2,25 %
  • Rententrend p. a.  1,00 %

Der für Zwecke der Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 253 Abs. 6 HGB verwendete durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 1,96 % p. a. Der Unterschiedsbetrag beträgt TEUR 254, der grundsätzlich einer Ausschüttungssperre unterliegt.

Als Ruhestandsbeginnalter wurde die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007 angesetzt.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung basiert auf einem Gutachten der Firma Mercer. Die Bewertung wird mittels der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode“ (PUC-Methode) durchgeführt. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der bis zum Stichtag zeitanteilig erdienten Jubiläumsleistungen. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschaftsentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten ermittelt.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Bewertung erfolgte mit einem Zinssatz von 1,96 % p. a., einem Gehaltstrend von 2,25 % p. a.

Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Bilanzierung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Sofern die Restlaufzeit der Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

3. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit T€ 625 Jubiläumsrückstellungen, T€ 370 Rückstellungen für Überstunden und nicht genommenen Urlaub, T€ 347 Rückstellungen für Archivierung, T€ 235 Rückstellungen für Prozess- und Gerichtskosten sowie T€ 232 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie T€ 36 Rückstellungen für sonstige Personalkosten.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen € 1,0 Mio. (Vj. € 1,0 Mio.), von mehr als einem Jahr € 9,8 Mio. (Vj. € 10,7 Mio.) und davon mehr als 5 Jahren € 6,6 Mio. (Vj. € 7,6 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe über eine Grundschuld auf das Kammergebäude in Frankfurt besichert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

5. Gewinn- und Verlustrechnung

Der Aufwand aus der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen für Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen beträgt T€ 512 (Vj. T€ 500) und wird im Personalaufwand ausgewiesen.

6. Ergebnisverwendung

Das Ergebnis von T€ 2.616 (Jahresüberschuss unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme) wurde gemäß § 3 Abs. 6 der HKO der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Delegiertenversammlung wird über die Verwendung (Zuführung zur Betriebsmittelrücklage bzw. zu zweckgebundenen Rücklagen) gemäß Vorschlag des Finanzausschusses entscheiden.

IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesamtbeträge der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, betragen T€ 1.867 und betreffen im Wesentlichen die zukünftigen Miet- und Leasingverpflichtungen mit maximaler Laufzeit bis 2030.

2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten

Während des Geschäftsjahres 2024 waren durchschnittlich 297 Arbeitnehmer bei der Körperschaft beschäftigt.

3. Angaben zu den Organen der Landesärztekammer und deren Bezüge

Dem Präsidium (Vorstand) der Körperschaft gehören in der Legislaturperiode September 2023 bis 2028 folgende Ärztinnen und Ärzte an:

  • Dr. med. Edgar Pinkowski – Präsident
  • Dr. med. Christian Schwark – Vizepräsident
  • Monika Buchalik – erste Beisitzerin
  • Michael Andor – Beisitzer
  • Dr. med. Lars Bodammer – Beisitzer
  • Dr. med. Wolf Andreas Fach – Beisitzer
  • Dr. med. Christine Hidas – Beisitzerin
  • Dr. med. Barbara Jäger – Beisitzerin
  • Dr. med. Susanne Johna – Beisitzerin
  • Dr. med. H. Christian Piper – Beisitzer
  • Dr. med. Hansjoachim Stürmer – Beisitzer
  • Jutta Willert-Jacob – Beisitzerin
  • Dr. med. Peter Zürner – Beisitzer

Im Geschäftsjahr 2024 erhielten die Mitglieder des Präsidiums für ihre Tätigkeit im Vorstand Aufwandsentschädigungen in Höhe von T€ 346.

Für den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die erste Beisitzerin wurden Rückstellungen für Übergangsgelder gebildet. Sie belaufen sich zum 31.12.2024 auf T€ 127.

4. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag, über die zu berichten wäre, liegen nicht vor.

Frankfurt am Main, 11. Juni 2025: Dr. med. Edgar Pinkowski, Dr. med Christian Schwark , Monika Buchalik, Michael Andor, Dr. med. Lars Bodammer, Dr. med. Wolf Andreas Fach, Dr. med. Christine Hidas, Dr. med. Barbara Jäger, Dr. med. Susanne Johna, Dr. med. H. Christian Piper, Dr. med. Hansjoachim Stürmer , Jutta Willert-Jacob, Dr. med. Peter Zürner

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG ausführlich beraten und der Delegiertenversammlung die Feststellung des Jahresergebnisses 2024 sowie die Entlastung des Präsidiums empfohlen. Die Delegiertenversammlung hat am 22. November 2025 dem mit dem uneingeschränkten Prüfvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2024 zugestimmt. Dem Präsidium wurde ohne Gegenstimme Entlastung erteilt.