Im ärztlichen Alltag gilt es immer wieder, unter Zeitdruck lebenswichtige Entscheidungen zu treffen. Es wäre gut, wenn (Ihre) Patienten dafür VORSORGEN! würden.

Hier ist ein Fall aus dem ärztlichen Alltag. Wir bieten Ihnen fünf Lösungsmöglichkeiten an. Sie können diese im Kopf durchspielen oder sich mit einer E-Mail an haebl@laekh.de an einer Abstimmung dazu beteiligen. Wenn Sie mögen, teilen Sie uns auch Ihre Gedanken und Ihre Meinung unter Ihrem Klarnamen mit.

Die Lösungen werden wir in der nächsten Ausgabe diskutieren.

Der (wahre) Fall:

Sie haben ärztlichen Bereitschaftsdienst im Vogelsberg. Dabei haben Sie einen Dienst-Pkw mit einem Fahrer, der auch Rettungsassistent ist. Um 21 Uhr werden Sie zur 87-jährigen Rosa Wehner in Kleindorf gerufen. Sie kennen Frau Wehner von einigen Vertretungen und haben auch guten Kontakt zu ihrem Hausarzt. Als sie dort ankommen, ist Frau Wehner hoch fiebrig. Der Ehemann und ihre drei Kinder sind vor Ort und sehr aufgeregt. Frau Wehner hatte schon über Wochen stark abgebaut. Sie war immer eine starke, autonome Bauersfrau. Über Vollmacht und Verfügung hat sie sich keine Gedanken gemacht. Aber ganz klar hat sie ihrem Mann vor fünf Jahren gesagt, so wie die Nachbarin wolle sie nicht sterben. Alt und mit Schläuchen im Krankenhaus.

Vor einer Stunde sei sie vergrippt gewesen, aber noch gut drauf. Dann hat sie ihre Kommunionskerze geholt, angesteckt und aus dem Gottlob den Abschnitt über schwere Krankheit und Sterben gebetet. Das Gesangbuch liegt noch auf dem Nachttisch. Jetzt hat sie einen Blutdruck von 85/40, das Herz ist deutlich tachyarrhythmisch. Sie hat wohl eine Pneumonie und im Rahmen der Exsikkose noch einen ausgedehnten zerebralen Insult erlitten. Sie schluckt noch etwas, aber mühsam. Sie bewegt eine Seite nicht mehr, kann nicht sprechen und zeigt keine Reaktion auf Ansprache. Die Atemfrequenz ist 44/min mit einer Sättigung von 82 %.

Die Familie ist aufgeregt und durcheinander.

Sie müssen jetzt entscheiden. Bis morgen hat es so sicher keine Zeit. Wie gehen Sie vor?

a) Grundlage: Ihr Rettungsassistent hat gleich schon nach der ersten Befunderhebung gefragt, ob er den RTW nachfordern soll. Er stellte völlig zu Recht eine akute Lebensbedrohung fest. Die Familie ist sich einig, dass die Ehefrau und Mutter zuhause in Ruhe sterben soll. Die Rechtslage ist eindeutig, hier darf keine Familie entscheiden, ja, nicht einmal Auskunft zu Ihrer ärztlichen Einschätzung bekommen.

Entscheidung: Sie lassen den RTW nachfordern, legen in der Zeit eine Infusion, versorgen die Patientin mit den notwendigen Medikamenten und bringen sie mit dem RTW auf die Intensivstation des Krankenhauses in der Nähe.
 

b) Grundlage wie Fall a. Sie kennen den Hausarzt aber gut. Sie wollen mehr Informationen. Sie rufen ihn zuhause an und er bestätigt, dass die Patientin vermutlich so nicht mehr ins Krankenhaus wollte. Sie sind sich aber einig, dass hier ja nichts richtig reflektiert wurde und schriftlich festgelegt wurde.

Entscheidung: Die Patientin kommt also unter Maximaltherapie ins Krankenhaus und wird dann unverzüglich unter Betreuung gestellt, damit über weiteres Vorgehen entschieden werden kann.
 

c) Grundlage wie Fall b.

Entscheidung: Sie entscheiden jedoch, dass Frau Wehner jetzt zunächst zuhause bleibt und behandeln mit dem Hausarzt zusammen rein palliativ. Sie informieren am nächsten Morgen das zuständige Amtsgericht, dass eine Betreuung im Eilverfahren notwendig ist.
 

d) Grundlage wie Fall b.

Entscheidung: Der Hausarzt kennt Familie und Patientin sehr gut. Auch ohne Vollmacht und Verfügung wird entschieden, rein palliativ vorzugehen. Sie informieren den Pfarrer für die Krankensalbung, die noch nicht veranlasst worden war und senken medikamentös Fieber und Atemfrequenz. Dazu verordnen Sie ein Antibiotikum als Saft, um ihr eine Chance zu geben und legen eine subkutane Infusion als minimal invasive Maßnahme.
 

e) Grundlage wie Fall b.

Entscheidung: Der Hausarzt kennt Familie und Patientin sehr gut. Auch ohne Vollmacht und Verfügung wird entschieden, rein palliativ vorzugehen. Sie informieren den Pfarrer für die Krankensalbung, die noch nicht veranlasst worden war und senken medikamentös Fieber und Atemfrequenz. Sie entscheiden mit der Familie und dem Hausarzt, nichts zu tun, was das Leben verlängern würde, sondern rein symptomatisch, leidenslindernd zu behandeln.
 

Dr. med. Thomas Sitte

Antworten an: haebl@laekh.de

Ärzte werden immer wieder um Hilfe beim Ausfüllen von Vorsorgeunterlagen gefragt. Eine Patientenverfügung zu besprechen dauert – gut gemacht – selten weniger als 90 min. Das ist nicht wirtschaftlich. Die noch wichtigere Vorsorgevollmacht geht immer in fünf oder maximal zehn Minuten. Die Deutsche PalliativStiftung versendet kostenlos Vorlagen und stellt Informationen zum Ausfüllen zur Verfügung: www.palliativstiftung.com

Auch die Bundesärztekammer informiert unter den Stichworten „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.