Der Tagesordnungspunkt „Suchtmedizin im Wandel – Ärztliche Verantwortung zwischen Prävention, Versorgung und Regulierung“ bildete dieses Jahr den fachlichen Schwerpunkt des Ärztetages. Dabei hagelte es fundamentale Kritik am Status quo. Die Referenten und Delegierten lieferten aber auch eine ganze Reihe konkreter Verbesserungsvorschläge. Auch mit hessischer Unterstützung. Jetzt sind die politischen Entscheider gefordert.
In das Tagesthema führte BÄK-Präsident Dr. med. Klaus Reinhardt ein. Es folgten drei Vorträge, ein Impulsreferat von Prof. Dr. med. Hendrik Streeck sowie Fachvorträge von Prof. Dr. med. Norbert Scherbaum (Essen) und Dr. med. Katharina Schoett (Mühlhausen).
Streeck: der Impuls zur radikalen Neuausrichtung des Gesundheitswesens
Politikern wird oft nachgesagt, dass sie gerne um den heißen Brei herumreden. Nach der Eröffnungsrede der Gesundheitsministerin am Vortag, die viele Teilnehmende als schwach empfanden, konnte der Impulsvortrag des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung Hendrik Streeck dieses Vorurteil entkräften. Er fand klare Worte und ließ mehr den Mediziner als den Politiker erkennen. Als Rahmen und Einstieg wählte Streeck ein konkretes Fallbeispiel, die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik im niedersächsischen Ahlhorn. Die Einrichtung hält 60 Plätze für Kinder und Jugendliche vor, die gleichzeitig an Suchterkrankungen und psychischen Störungen leiden – was bei schwer betroffenen Jugendlichen eher die Regel als die Ausnahme sei, so Streeck. Bundesweit stünden dafür nur rund 85 stationäre Plätze zur Verfügung. Doch die Klinik soll Ende Juni schließen. Dann blieben noch 25 übrig. Fünfundzwanzig. Für ganz Deutschland. Dabei gehe es nicht um eine das System überfordernde Summe, sondern nur um 200 Euro, die pro Patient und Tag fehlten.
Für Streeck steht der Fall der Klinikschließung exemplarisch für ein Gesundheitswesen, das den späten Schaden besser finanziere als die frühe Hilfe und komplexe Fälle zwischen den Systemen hindurchfallen lasse.
Einen Schwerpunkt legte er auf Prävention und Jugendschutz. Eigenverantwortung junger Menschen entstehe aus Wissen und Können. Prävention dürfe nicht vom Engagement einzelner Lehrkräfte oder von befristeten Projekten abhängen, sondern müsse altersgerecht, wiederholend und praktisch verankert werden – als Lebenskompetenzförderung statt als moralischer Zeigefinger. Im digitalen Raum brauche es verlässliche Altersverifikation und Voreinstellungen, die Kinder auch vor dem manipulativen „Addiction Design“ mancher Angebote schützten.
Beim Thema Cannabis warnte Streeck vor verschobenen Normalitätsgrenzen, wenn der Konsum früh beginne und Cannabis im häuslichen Umfeld allgegenwärtig werde. Der Markt für Medizinalcannabis habe sich von der Medizin entkoppelt: Die Importe seien von acht Tonnen (2023) auf über 200 Tonnen gestiegen, Verschreibungen erfolgten teils mit wenigen Klicks online. Nötig seien daher klare, durchsetzbare Regeln.
Schließlich hob Streeck die Bedeutung der frühen Hilfe hervor: Viele Betroffene kämen nicht aus Gleichgültigkeit zu spät in Behandlung, sondern aus Scham und Angst. Für die Suchtmedizin gelte deshalb der Grundsatz: „Es gibt selten ein zu früh, aber sehr leicht ein zu spät.“ Als Fazit forderte er einen grundlegenden Wechsel: eine präventionszentrierte Neuausrichtung des Gesundheitswesens. Gesundheit müsse vom Menschen her gedacht werden, nicht vom Abrechnungssystem. Das verlange den Mut zu radikalen Veränderungen im Wortsinn, also „an der Wurzel“ und eine Vergütungslogik, die frühes Handeln honoriere.
Scherbaum: die Datenlage
Die epidemiologische Grundlage lieferte Prof. Dr. med. Norbert Scherbaum (LVR-Universitätsklinik Essen), Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Der Pro-Kopf-Konsum reinen Alkohols liege bei 10,5 Litern jährlich – zwar rückläufig, aber weiter über dem EU-Durchschnitt. Rund 2 Mio. Erwachsene seien alkoholabhängig, 1,5 bis 1,9 Mio. medikamentenabhängig. Die Raucherquote der 18- bis 64-Jährigen liege bei 33,7 %. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten bezifferte er für Alkohol auf rund 57 Milliarden Euro jährlich (Steuereinnahmen: gut 3 Milliarden), für Nikotin auf rund 97 Milliarden Euro (Tabaksteuer: knapp 16 Milliarden). Dass Verhältnisprävention wirkt, zeigte er am Beispiel Tabak: Der Anteil der Nie-Raucher unter den 12- bis 17-Jährigen ist von rund 38 % (1979) auf knapp 83 % (2023) gestiegen. Mit der WHO-Strategie SAFER skizzierte er Gegenmaßnahmen, von denen Deutschland aber noch weit entfernt sei. Scherbaum sprach sich grundsätzlich für Einschränkungen der Verfügbarkeit legaler Suchtmittel aus.
Schoett: die Versorgungsrealität
Dr. med. Katharina Schoett (Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen) bedankte sich, dass sich der DÄT nun dieses wichtigen Themas annehme. Sie schilderte die kritische Lage im klinischen Bereich. Die spezialisierten Betten reichten bei Weitem nicht. Allein an ihrem Haus stünden rund 200 Menschen auf der Warteliste. Komorbiditäten seien „die Regel, nicht die Ausnahme“ – etwa 40 % der Alkoholabhängigen litten zugleich an Depressionen, bei Abhängigen von harten Drogen nahezu die Hälfte. Als zentrales, aber gefährdetes Instrument benannte sie die Substitutionstherapie: Die Zahl substituierender Ärztinnen und Ärzte sinke, ein Großteil sei über 60 Jahre alt – Deutschland steuere hier auf eine Unterversorgung zu.
Aussprache und Beschlüsse
Nach den drei Vorträgen herrschte Konsens, dass es so nicht weitergehen kann. Den Rahmen der teils kontroversen Aussprache setzte der mit großer Mehrheit angenommene Leitantrag des BÄK-Vorstands (Drs. II-01): Sucht- und Drogenpolitik solle einheitlich an wissenschaftlicher Evidenz und gesundheitlichen Zielen ausgerichtet werden, wirtschaftliche Interessen dürften diesen nicht vorgeordnet werden. Bund, Länder und Kommunen sollten die Suchthilfe strukturell stärken und Abhängigkeitserkrankungen sollen als behandelbare, häufig chronische Erkrankungen anerkannt und damit entstigmatisiert werden. Die Begründung stützt sich dabei übrigens auf eine hessische Arbeit: In einer aktuellen Studie der Universitätsmedizin Frankfurt, erschienen in The Lancet Regional Health, kam heraus, dass fast die Hälfte der Befragten den eigenen Konsum verschweigt – aus Sorge vor Stigmatisierung. Erstautor ist Dr. med. Mathias Luderer, Leiter der Suchtmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt und Drogen- und Suchtbeauftragter der Landesärztekammer Hessen.
Beim Tabak fielen die Forderungen der Delegierten deutlich aus: vollständiges Werbeverbot, deutliche Steuererhöhungen, neutrale Verpackungen, ein Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten sowie kein Verkauf mehr über Automaten und Onlinehandel. Auch hier brachte sich Hessen mit ein: Den angenommenen Antrag für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten („Disposable Vapes“, Drs. II-17) initiierten unter anderem Petra Hummel-Kunhenn (Bad Homburg) und Christiane Hoppe (Frankfurt). Für Alkohol verlangten die Delegierten die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ und die Anhebung des Mindestalters auf 18 Jahre.
Immerhin wurde die geplante Zuckersteuer – auch ein Erfolg des ständigen Drucks seitens der Kammern – allgemein als erster Fortschritt begrüßt. Wobei Erik Bodendieck aus dem BÄK-Vorstand anmerkte, dass eine zweckgebundene Zuckerabgabe (statt -steuer) noch sinnvoller wäre.
Kontrovers wurde es bei Cannabis. Mehrheitlich forderte der Ärztetag, die Teillegalisierung zurückzunehmen – gegen den Widerspruch einzelner Delegierter, die ein Verbot für ebenso wirkungslos hielten wie einst die Alkoholprohibition. Beim Medizinalcannabis lehnte der Ärztetag die Verordnung außerhalb eines persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts ab und nahm kommerzielle Online-Plattformen ins Visier. Die Landesärztekammern sollen berufsrechtliche Verstöße ahnden. Auch hier zählten Hoppe und Hummel-Kunhenn zu den Antragstellern. An weiteren Anträgen wirkten mit Dr. med. Susanne Johna (Drs. II-22) und Dr. med. Klaus J. Doubek (Drs. II-23) zwei weitere Hessen mit.
In der Substitutionstherapie beschloss der Ärztetag Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung opioidabhängiger Menschen mit niedrigschwelligem Zugang und geschützten Arbeitsbedingungen. Einen eigenen Schwerpunkt bildete die Mediennutzung: Gefordert wurde ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre samt schärferer Pflichten der Plattformbetreiber gegen suchtfördernde Algorithmen und schädliche Inhalte.
Der von Streeck geschilderte Fall der bedrohten Bonhoeffer-Klinik schlug sich auch in einem Beschluss nieder: Mit Blick auf eine „existenzbedrohte Fachklinik“ forderten die Delegierten, die strukturelle Unterfinanzierung der stationären Suchtmedizin im Kindes- und Jugendalter zu beenden (Drs. II-24).
Peter Böhnel



