Auszubildende, die an der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Winter 2026/2027 teilnehmen wollen, sind zwischen dem
29. Juli und 5. August 2026
bei der zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des Anmeldeformulars. Außerdem sind der Anmeldung beizufügen:
- der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Beurteilungsprotokoll
- der Fragebogen über die Tätigkeit der Auszubildenden,
- ggf. eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung,
- bei vorzeitiger Abschlussprüfung zusätzlich: Beurteilung der Leistungen der Ausbildungsstätte sowie die notwendige Notenbescheinigung der Berufsschule.
Es wird gebeten, die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen.
Zur Abschlussprüfung im Winter 2026/2027 sind anzumelden:
- Auszubildende, deren Ausbildungszeit nicht später als am 2. April 2027 endet,
- Auszubildende, die die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen beabsichtigen (i. d. R. ein Termin vor der regulären Abschlussprüfung),
- Wiederholer/-innen, die im vorangegangenen Prüfungstermin die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,
- sog. Externe, die gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ca. 4,5 Jahre in dem Beruf der/des MFA/Arzthelferin/Arzthelfers tätig gewesen sind und beabsichtigen, die Abschlussprüfung abzulegen. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
Informationen im Internet unter www.laekh.de/aktuelles
Landesärztekammer Hessen, Abteilung MFA-Ausbildungswesen
