Bei der Delegiertenversammlung in Bad Nauheim gab es wie immer eine Menge zu besprechen. Präsident Dr. med. Edgar Pinkowski konnte ganz aktuell auf letzte Ergebnisse einer Bundesratssitzung vom Vortag eingehen. Und wenn auch der ein oder andere Abstimmungspunkt kontrovers diskutiert wurde – die Versammlung war von einer konstruktiven Diskussionskultur geprägt, und die meisten Beschlüsse wurden von deutlichen Mehrheiten gestützt. Die Delegierten verabschiedeten gemeinsame Resolutionen an die Gesetzgeber, unter anderem gegen die Übertragung ärztlicher Kompetenzen auf nichtärztliche Dienstleister, gegen eine unnötige gesetzliche Triage-Regelung und für den Erhalt von Ethanol in Desinfektionsmitteln. Doch bei aller Kritik am gesundheitspolitischen Umfeld kann der Blick nach innen, auf die Kammer selbst, zufrieden stimmen: Der Haushalt ist solide, die Sanierung des Akademiegebäudes läuft reibungslos und kostengünstig – und die Kammerbeiträge können gesenkt werden.

Dr. Edgar Pinkowski zu aktuellen Entwicklungen

Der Präsident Dr. Edgar Pinkowski informierte die Delegiertenversammlung über die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene sowie über kammerinterne Neuigkeiten. Im Zentrum standen die Krankenhausreform, neue Kompetenzen für die Pflege und der Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Anpassung der Krankenhausreform: Zu Beginn ging der Präsident auf das vom Bundeskabinett am 8. Oktober 2025 beschlossene Krankenhausreform-Anpassungsgesetz ein. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform an einigen Stellen nachjustieren. Pinkowski berichtete, dass eine Verschiebung der Reform um ein Jahr vorgesehen sei, womit die volle Finanzwirksamkeit erst ab 2030 greife. Die Zahl der Leistungsgruppen werde auf 61 reduziert, und der Bund übernehme mit 29 Milliarden Euro einen größeren Anteil am Transformationsfonds. Zudem entfielen starre Erreichbarkeitsvorgaben in Pkw-Fahrzeitminuten, und Länder erhielten bis 2035 befristete Ausnahmemöglichkeiten von Qualitätsvorgaben.

Kritisch merkte Pinkowski an, dass es unverändert bei der stark fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung bleibe. Dies bedeute mehr Bürokratie, sei aber gerade keine Abkehr vom „Fallzahlhamsterrad“. Er warnte, dass die Planung auf Basis von Leistungsgruppen zu einer Zentralisierung weiterbildungsrelevanter Inhalte führe. Verstärkte Kooperationen seien unverzichtbar, doch fehlten hierfür praktikable Regelungen, etwa bei der Arbeitnehmerüberlassung. Zudem liege bislang kein Konzept des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Finanzierung der Weiterbildungskosten vor. Der Präsident pflichtete der Kritik des Bundesrates bei, dass die Vergütungssystematik unklar und deren Auswirkung auf die Versorgungslandschaft kaum einzuschätzen seien.

Mehr Befugnisse für die Pflege: Pinkowski erläuterte das am 6. November vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Befugnis-erweiterung in der Pflege (BEEP). Pflegefachkräfte würden zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung befugt und dürften nach ärztlicher Erstdiagnose bestimmte Leistungen erbringen. Zudem könnten sie künftig auch ohne ärztliche Diagnose tätig werden, wenn sie den pflegerischen Bedarf im Rahmen einer pflegerischen Diagnose festgestellt hätten. Der Präsident kündigte an, dass die Ärzteschaft hier äußerst aufmerksam sein werde. Zwar seien die neuen Befugnisse als Entlastung zu begrüßen, die ärztliche Kernkompetenz dürfe jedoch nicht überschritten werden. Er forderte, Doppelstrukturen zu vermeiden. Außerdem müsse die Haftung dann auch bei den Pflegekräften liegen.

Im Kontext dieses „Omnibusgesetzes“ wies Pinkowski auch auf das GKV-Sparpaket hin. Die Kliniken sollten den Löwenanteil der Einsparungen tragen, erhielten aber parallel Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Betriebskostenlücken. Dies bezeichnete Pinkowski als Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“, was zur Verunsicherung beitrage. Da die Länder den Vermittlungsausschuss angerufen hätten, sei das Inkrafttreten des Gesetzes aber derzeit offen.

Digitalisierung und Notdienst: Hinsichtlich der elektronischen Patientenakte (ePA) berichtete Pinkowski von neuen Schutzvorgaben. Ärzte müssten keine Dokumente einstellen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen, etwa bei psychischen Erkrankungen. Hier wurde eine ärztliche Forderung aufgegriffen. Beim vertragsärztlichen Notdienst kritisierte er die geplante Regelung zur Sozialversicherungspflicht. Die Befreiung solle auf alle teilnehmenden Ärzte, einschließlich Ruheständler und Klinikärzte, ausgeweitet werden, um die Versorgung zu sichern.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Im Hinblick auf den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren begrüßte der Präsident die generelle Ausrichtung auf eine regelhafte Kenntnisprüfung, forderte jedoch ärztlicherseits eine Prüfung auf dem Niveau des 3. Staatsexamens. Scharfe Kritik übte Pinkowski an Vorschlägen zum partiellen Berufszugang. Der Arztberuf sei nicht teilbar. Zudem fehlten im Entwurf ausreichende Regelungen zur Patientensicherheit, insbesondere hinsichtlich des Informationsaustausches auf EU-Ebene bei Approbationsentzügen.

Reform der Lebendorganspende: Positiv äußerte sich Pinkowski zum Gesetzentwurf für die Lebendnierenspende. Künftig solle die Überkreuzspende zwischen zwei immunologisch inkompatiblen Paaren sowie die nicht gerichtete anonyme Spende an unbekannte Personen ermöglicht werden. Der Präsident begrüßte, dass damit die bisherige Beschränkung auf Verwandte und engste Bezugspersonen gelockert werde, und bezeichnete die Regelungen, die auch den Spenderschutz stärken sollen, als „sehr vernünftig“.

Drogenpolitik und Prävention: Pinkowski informierte über die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Aufgrund stark gestiegener Importmengen bei nur leichtem Anstieg der GKV-Verordnungen solle der Missbrauch eingedämmt werden. Eine Erstverordnung sei künftig nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt möglich, reine Videosprechstunden reichten nicht mehr aus. Auch der Versandhandel mit Cannabisblüten werde verboten. Pinkowski bewertete dies positiv, merkte jedoch an, dass eine Wiederaufnahme ins Betäubungsmittelrecht oder die Abschaffung des Gesetzes konsequenter gewesen wäre. Zudem berichtete er über das Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Aus ärztlicher Sicht seien darüber hinaus Werbeverbote und mehr Prävention nötig.

Apothekenreform: Zur geplanten Apothekenreform, die unter anderem Impfungen mit Totimpfstoffen und die Abgabe von Medikamenten bei bestimmten Erkrankungen ohne Rezept in Apotheken vorsieht, äußerte sich der Präsident ablehnend. Gemeinsam mit der Bundesärztekammer habe man appelliert, von der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung Abstand zu nehmen. Die Trennung von Diagnose durch Ärzte und Abgabe durch Apotheker sei ein historisches Qualitätsmerkmal. Zu diesem Thema hatte die vergangene Delegiertenversammlung bereits eine Resolution verabschiedet (siehe dazu auch HÄBL 11/2025).

Notfallversorgung: Bezüglich der Reform der Notfallversorgung stellte Pinkowski die Pläne für Integrierte Notfallzentren (INZ) und die Vernetzung der Leitstellen vor. Er hinterfragte kritisch die personelle Umsetzbarkeit einer 24-Stunden-Absicherung durch KV’en parallel zum Praxisbetrieb. Positiv bewertete er hingegen das Vorhaben, die medizinische Notfallrettung als eigenständige Sachleistung der GKV zu verankern.

Begrüßenswerter Triage-Beschluss: Ein zentraler Punkt des Berichts war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2025, der die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig erklärte. Der Eingriff in die Berufsfreiheit ist laut Gericht verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Pinkowski: „Medizinische Entscheidungen müssen ganz klar auf Basis der medizinisch-fachlichen Beurteilung und der Situation der Patientinnen und Patienten getroffen werden können. Ärztliches Handeln in Grenzsituationen ist mit den Grundsätzen der Ethik, Menschlichkeit und Verantwortung sowie mit der medizinisch-wissenschaftlichen Evidenz in Einklang zu halten.“ Er forderte die hessische Landesregierung eindringlich auf, nun keine eigene Gesetzgebung auf Landesebene anzustreben, da dies zu einem Flickenteppich führen würde und ein Gesetz solche Grenzsituationen nicht regeln könne. Der Patientenschutz sei bereits durch die Berufsordnung und das Genfer Gelöbnis gewährleistet, ein Gesetz nicht nur unnötig, sondern sogar potenziell schädlich, da es in Krisensituationen wertvoll ärztliche Ressourcen binde.

Politik und Kammer: Abschließend ging der Präsident auf weitere politische Themen ein. Er kritisierte, dass die „Aktivrente“ Selbstständige ausklammere, was gegen das Gleichheitsgebot verstoße. Zudem rief er dazu auf, die Resolution zum Erhalt von Ethanol in Desinfektionsmitteln zu erneuern, da die EU-Prüfung auf absurden Annahmen beruhe. Auf Unverständnis stieß beim Präsidenten, dass die Landesärztekammer aufgrund Nichteintragung im Lobbyregister bei Gesetzesanhörungen in Hessen übergangen werde (z. B. beim Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz). Er stellte klar, dass die Kammer als Behörde keine Lobbyorganisation sei und forderte eine entsprechende Klarstellung im Gesetz. Aber es gab auch von erfreulichen Entwicklungen zu berichten wie dem Zuwachs an MFA-Auszubildenden.

Positiver Jahresabschluss

Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. med. Sabine Dominik, stellte der Versammlung den Jahresabschluss für das Jahr 2024 vor. Dominik berichtete, dass im Jahresabschluss 2024 ein Ergebnis von rund 2,62 Millionen Euro erzielt worden sei. Die Erträge seien höher ausgefallen (Kammerbeiträge ca. 22,8 Millionen Euro, übrige Erträge ca. 14 Millionen Euro), die Aufwendungen leicht gesunken.

Vermögenslage und Rückstellungen: Im Hinblick auf die Bilanzsumme von gut 69 Millionen Euro erläuterte Dominik, dass die Sachanlagen (Grundstücke und Bauten) rund 38,7 Millionen Euro ausmachten. Die Finanzanlagen in Höhe von ca. 12,8 Millionen Euro dienten im Wesentlichen der Deckung der Pensionsrückstellungen. Durch Personalengpässe in der Beitragsabteilung hätten allerdings Kammerbeiträge nicht rechtzeitig eingenommen werden können. Und die Pensionsrückstellungen seien aufgrund gestiegener Durchschnittszinsen gesunken.

Personal- und Betriebskosten: Die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder sei erfreulicherweise um 875 gestiegen. Trotz eines Anstiegs des Personalbestandes auf 297 Mitarbeitende seien nicht alle Planstellen besetzt worden, was zu erheblichen Einsparungen im Personalbudget geführt habe. Dies sei auch der Hauptgrund, warum das Jahresergebnis mit einem Plus von 2,6 Millionen Euro deutlich besser ausgefallen sei als der ursprünglich befürchtete Fehlbetrag von rund 307.000 Euro. Bei den Sachkosten verwies Dominik auf gestiegene Raumkosten wegen notwendiger Instandhaltungsarbeiten an der Heizungs- und Lüftungsanlage in Frankfurt sowie Sanierungen an Gästehaus und Seminargebäude in Bad Nauheim. Das Finanzergebnis habe sich besser entwickelt als prognostiziert, wobei sie anmerkte, dass Erträge aus der Vermögensverwaltung volatilen Marktschwankungen unterlägen.

Überschuss zur Sanierung und Beitragssenkung: Abschließend erläuterte die Finanzausschussvorsitzende den Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses: Ein Betrag von rund 2,1 Millionen Euro soll der Rücklage der Sanierungsmaßnahmen des Akademiegebäudes in Bad Nauheim zugeführt werden. Weitere 500.000 Euro sollten in die Betriebsmittelrücklage fließen, um das Senken der Kammerbeiträge um 2 % zu ermöglichen.

Vor der Abstimmung informierte Christoph Berger, kaufmännischer Geschäftsführer und Leiter der Personalabteilung, über die Situation in der Beitragsabteilung.

Kampf gegen personelle Engpässe: Berger berichtete, dass zu Beginn des Jahres 2024 rund 50 % der sechs Planstellen in der Beitragsabteilung ausgefallen seien. Hinzu kamen kurzfristige Ausfälle sowie ein interner Wechsel. Der Versuch, diese Lücken kurzfristig durch Zeitarbeit zu schließen, habe zu enttäuschenden Ergebnissen geführt. Der Geschäftsführer schilderte die schwierige Lage auf dem Fachkräftemarkt. Erfreulicherweise sei es aber im vergangenen Quartal gelungen, die Personalausstattung wieder vollständig herzustellen.

Auswirkungen auf den Beitragseinzug: Die personelle Unterbesetzung sei der Grund für den derzeitigen Rückstand bei den Beitragseinnahmen. Berger betonte jedoch, dass das verbliebene Team durch eine effiziente Aufteilung der Zuständigkeiten dennoch 16 Millionen der üblicherweise rund 24 Millionen Euro habe einnehmen können. Die Liquidität der Kammer sei zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen. Um der gestiegenen Mitgliederzahl gerecht zu werden und Beiträge künftig wieder fristgerecht einzuholen, sei eine zusätzliche Stelle im Stellenplan geschaffen worden.

Wirtschaftsprüfer zufrieden

Harald Reinhart und Sandra Wenzel von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner präsentierten die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024. Der Prüfungsauftrag habe neben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze umfasst. Reinhart fasste das Ergebnis zusammen: keine Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung. Das interne Kontrollsystem sowie die IT-Sicherheit seien angemessen, eine sparsame Mittelverwendung sei sichergestellt. Der Jahresabschluss wurde somit uneingeschränkt bestätigt.

Beschlüsse zu Finanzen und Verwaltung

Im Anschluss an den Prüfbericht stimmte die Delegiertenversammlung über vier Anträge des Finanzausschusses ab, die alle angenommen wurden.

Verwendung des Jahresergebnisses: Der Jahresüberschuss wird aufgeteilt. Rund 2,12 Millionen Euro fließen in die zweckgebundene Rücklage für die Weiterentwicklung des Standortes Bad Nauheim. 500.000 Euro werden der Betriebsmittelrücklage zugeführt, um im Jahr 2026 eine Beitragssenkung von zwei Prozent zu ermöglichen.

Jahresabschluss: Der vom Präsidium aufgestellte Jahresabschluss 2024 wurde einstimmig festgestellt.

Entlastung: Das Präsidium wurde für das Geschäftsjahr 2024 entlastet.

Wirtschaftsprüfer: Die Gesellschaft Schülermann und Partner wurde erneut mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2025 und 2026 beauftragt.

Haushaltsplan 2026

Dominik stellte den Haushaltsplan für 2026 vor, der ein positives Ergebnis von 752.000 Euro ausweist. Für die direkten Folgejahre prognostizierte sie zwar eine abnehmende Tendenz aufgrund fälliger Sanierungsrechnungen, ab 2029 seien jedoch wieder positive Effekte durch Abschreibungen zu erwarten. Die Liquidität sei in 2026 gemäß Haushaltplanung positiv. Die Betriebsmittelrücklage bewege sich im Sollkorridor. Das Haushaltsvolumen steige insgesamt um drei Prozent auf rund 35 Millionen Euro. Auf der Einnahmenseite kalkuliere die Kammer mit einem Zuwachs der Beitragseinnahmen um fünf Prozent auf 25,6 Millionen Euro. Dies resultiere aus steigenden Mitgliederzahlen und Einkommensentwicklungen, wobei die beschlossene Senkung des Hebesatzes bereits berücksichtigt sei.

Bei den Aufwendungen verwies die Vorsitzende auf einen Anstieg der direkten Personalkosten um acht Prozent, unter anderem aufgrund notwendiger neuer Stellen. Dieser Mehraufwand werde jedoch durch einen Rückgang der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung (minus 111 % aufgrund der Zinsentwicklung) abgemildert. Der Investitionshaushalt wurde – exklusive der Sanierung des Akademiegebäudes – deutlich um 41 % gekürzt.

Beitragssenkung beschlossen

Der juristische Geschäftsführer Manuel Maier erläuterte, dass die Beitragsordnung aufgrund rechtlicher Vorgaben jährlich neu zu beschließen sei. Inhaltlich stehe die Umsetzung der geplanten Beitragssenkung im Fokus. Maier führte aus, dass der Hebesatz von 0,70 auf 0,69 % gesenkt werde. Dies entspreche einer Reduktion um rund zwei Prozent. In der Folge solle der Höchstbeitrag von 6.500 Euro auf 6.370 Euro sinken, der Mindestbeitrag hingegen unverändert bei 75 Euro bleiben.

Vor der Abstimmung zur Beitragsänderung entstand eine Diskussion um die geplante Absenkung des Höchstbeitrages. Christoph Claus und weitere Delegierte fragten, ob der Höchstbetrag zwingend an die allgemeine Senkung des Hebesatzes gekoppelt sei, was Manuel Maier verneinte. Die Delegierten plädierten dafür, den Höchstbeitrag bei den bisherigen 6.500 Euro zu belassen, um die Einnahmesituation der Kammer stabil zu halten. Dies unterstützte die Versammlung mehrheitlich. Die Beitragsordnung wurde mit dieser letzten Änderung (allgemeine Senkung des Hebesatzes um 2 %, aber Beibehaltung des alten Höchstbeitrags) anschließend einstimmig angenommen.

Änderung der Kostensatzung

Maier stellte die Anpassung der Kostensatzung vor, die primär der Ressourceneinsparung in der Anerkennungsstelle dient. Hintergrund ist die Pflicht zur Meldung an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV). Um die Digitalisierung zu fördern, wurden zwei neue Gebührentatbestände eingeführt: Wer als Anbieter weiterhin Papierlisten statt digitaler Meldungen einreicht, zahlt künftig 40 Euro Servicegebühr. Auch die manuelle Prüfung von Fortbildungsbescheinigungen für Mitglieder wird kostenpflichtig, sofern die Punkte bereits auf dem Konto verbucht sind – dies soll unnötige Doppeleinreichungen vermeiden. Nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026 tritt die einstimmig beschlossene Regelung in Kraft, siehe dazu auch die Satzung zur Änderung der Kostensatzung.

Entschädigungsregelung und Haushalt 2026

Dr. med. Eve Craigie, stellvertretende Ärztliche Geschäftsführerin, erläuterte die Anpassung der Entschädigungsregelung an der Carl-Oelemann-Schule (COS). Ziele seien eine verschlankte Systematik (Kategorien A, B, C) und eine inflationsbedingte Erhöhung der seit 2012 unveränderten Sätze. Die Delegierten stimmten der Änderung sowie im direkten Anschluss dem Gesamthaushaltsplan 2026 einstimmig zu.

Fortbildungsordnung

Ebenfalls einstimmig ergänzt wurde die Fortbildungsordnung. Maier erläuterte, dass die fehlende Ermächtigungsgrundlage für Richtlinien nachgetragen und die Neutralitätspflicht ausgeweitet wurde: Künftig müssen Anbieter auch bei nicht-gesponserten Veranstaltungen zusichern, dass diese produktneutral sind und Interessenkonflikte offenlegen. Die zugehörigen Richtlinien wurden im Anschluss bestätigt.

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst

Maier stellte die neue Satzung für den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst vor, die einen Beschluss der Bundesärztekammer vom März 2025 umsetzt. Maier erläuterte die fachlichen Voraussetzungen für die Qualifikation: Neben der Anerkennung als Facharzt in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung seien die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin sowie die Qualifikation als Leitender Notarzt erforderlich. Zudem müssten Bewerber eine andauernde Tätigkeit als Notarzt mit mindestens 500 eigenständig absolvierten Einsätzen sowie das spezifische ÄLRD- Seminar nachweisen. Die Delegiertenversammlung nahm die neue Satzung einstimmig an.

Wahlen

Der Liste der Abgeordneten zum 130. Deutschen Ärztetag in Hannover wurde einstimmig zugestimmt. Zudem wählte die Versammlung mit Dr. med. Michael Willi Habekost einen weiteren Vorsitzenden für die Prüfungs- und Widerspruchsausschüsse nach. In der anschließenden Diskussion mahnte Dr. med. Brigitte Ende mehr Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung des Prüferpools an und kritisierte, dass insbesondere Kolleginnen oft nicht als Prüferinnen angefragt würden.

Sanierung des Akademiegebäudes

Die Ärztliche Geschäftsführerin Nina Walter und der kaufmännische Geschäftsführer Christoph Berger informierten die Delegierten über den aktuellen Stand der geplanten Sanierungsmaßnahmen am Akademiegebäude. Walter verkündete, dass das Projekt voll im Zeitplan liege. Die größte Herausforderung sei die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs während der Bauphase. Hierfür sei eine glückliche Lösung gefunden worden: Die Kammer könne Räumlichkeiten der Stadt Bad Nauheim in unmittelbarer Nachbarschaft anmieten – ein leer stehendes Schulgebäude. Insgesamt könnten alle für 2026 geplanten Veranstaltungen ohne Absagen stattfinden. Teure externe Anmietungen oder Containerlösungen seien damit vom Tisch.

Bericht der AG Klimaschutz

Svenja Krück, Klimaschutzbeauftragte der LÄKH, ging zuerst auf den drastischen Wandel in der öffentlichen Wahrnehmung ein. Während 2021 noch 51 % der Bevölkerung den Klimaschutz als wichtigstes Thema ansahen, sei das Interesse massiv gesunken. Dies stehe im Widerspruch zu aktuellen Prognosen, die eine Erderwärmung von bis zu 2,5 Grad vorhersagen. Als Reaktion darauf beschäftige sich die Ärztekammer nun verstärkt mit der Anpassung an die nicht mehr verhinderbaren Folgen („sekundäre Prävention“), etwa durch den Hessischen Hitzeaktionsplan. Ausdrückliches Lob zollte sie der Verwaltung für die Sanierungspläne in Bad Nauheim. Die Entscheidung für Rückbau statt Neubau sowie der Einsatz von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen seien vorbildliche Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität der Kammer. Dr. med. Peter Zürner schlug eine stärkere Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Kommunikation vor.

Anträge und Beschlüsse

Die Delegierten verabschiedeten eine Reihe von Resolutionen und fassten Beschlüsse zu aktuellen Themen.

Keine ärztlichen Dienstleistungen durch nichtärztliche Anbieter:

Die Delegiertenversammlung sprach sich entschieden gegen die Ausübung von Heilkunde in Form von Diagnostik, Indikationsstellung, Therapie und Prävention durch Drogeriemärkte, Internetanbieter und andere gewerbliche Dienstleister aus. Die Politik wurde aufgefordert, bestehende Gesetze zum Schutz der Heilkundeausübung konsequent anzuwenden und Verstöße zu sanktionieren. Zur Begründung wurde auf eine wachsende Zahl fragwürdiger Angebote verwiesen, die oft gegen geltendes Recht verstoßen und die Patientensicherheit gefährden. (Antrag: Dirk Paulukat, Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, et al.).

Keine Spaltung der Heilberufe:

Mit großer Sorge betrachtete die Delegiertenversammlung auch die fortschreitenden politischen Bestrebungen, ärztliche Kernkompetenzen auf nichtärztliche Berufsgruppen zu übertragen. In einer Resolution warnten die Delegierten davor, Bereiche wie Diagnostik, Therapieeinleitung, das Impfen oder die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der ärztlichen Verantwortung zu lösen. Die Landesärztekammer bekenne sich zwar ausdrücklich zu einer guten interprofessionellen Zusammenarbeit; diese könne jedoch nur funktionieren, wenn Kompetenzgrenzen respektiert würden und die Politik Rahmenbedingungen schaffe, die Sicherheit und Vertrauen stärkten, statt die Heilberufe zu spalten. (Antrag: Dr. med. Michael Weidenfeld, Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, et al.)

Ethanol zur Desinfektion erhalten:

Mit Nachdruck forderten die Delegierten die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die hessische Landesregierung auf, sicherzustellen, dass Ethanol auch künftig für die Desinfektion im medizinischen Bereich verfügbar bleibt. Hintergrund ist die drohende Einstufung von Ethanol als krebserregend, was faktisch einem Verbot in Biozidprodukten gleichkäme. Die Versammlung betonte, dass Ethanol aufgrund seiner Wirksamkeit und Verfügbarkeit unverzichtbar sei. (Antrag: Dr. med. Christian Schwark, Marburger Bund Hessen, et al.)

Erhalt des freien Zugangs zur Psychotherapie:

Die Delegierten forderten, dass der Erstzugang zur Psychotherapie weiterhin direkt über die psychotherapeutischen Praxen möglich sein muss. Eine zusätzliche Hürde in Form einer vorgeschalteten Überweisungspflicht durch Haus- oder Kinderärzte („Gatekeeper-Funktion“) wurde entschieden abgelehnt. Psychische Erkrankungen seien oft schambesetzt; Barrieren könnten dazu führen, dass betroffene Menschen gänzlich auf eine notwendige Behandlung verzichten. (Antrag: Pierre Frevert, LDÄÄ, et al.)

Hybride Sitzungen:

Ausgiebig diskutiert wurde ein Antrag zur Ermöglichung einer hybriden Teilnahme an der Delegiertenversammlung (Antrag: Dr. med. Eva See, Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, et al.). Die Befürworter argumentierten mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Inklusion. Die Gegner warnten vor rechtlichen Risiken bei Wahlen und dem Verlust der Diskussionskultur. Der Antrag wurde denkbar knapp (32 zu 30 Stimmen) zur weiteren Beratung an das Präsidium überwiesen.

Pädiatrische Fortbildung – besser Kompromiss als keine Lösung:

Eine längere Debatte entzündete sich an dem Plan, übergangsweise mindestens vierwöchige Delegationen in ambulante Weiterbildungsstätten für den Facharzt Kinder- und Jugendmedizin zuzulassen. Kritiker sahen dadurch die Weiterbildungsqualität gefährdet. Das Präsidium stellte klar, dass dies ein befristeter Not-Kompromiss sei, um Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung den Abschluss zu ermöglichen, da ambulante Stellen oft nicht finanziert seien und dadurch nicht alle eine ambulante Weiterbildungsstätte fänden. Die Antragsteller ließen sich von den umfassenden Argumenten überzeugen und das Thema wurde nach der sehr ausgewogenen Diskussion als behandelt betrachtet.

Sichere Finanzierung der Weiterbildung:

Die Delegierten forderten Bundesregierung, Landesregierungen und Kostenträger auf, eine extrabudgetäre, faire und nachhaltige Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung sicherzustellen. Als mögliche Instrumente wurden ein Förderfonds oder ein Gutscheinsystem vorgeschlagen. Angesichts eines prognostizierten Fachkräftemangels sei die Qualifizierung zum Facharzt unerlässlich, was eine finanzielle Unabhängigkeit voraussetze. (Antrag: Dr. med. Wolf Andreas Fach, Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, et al.)

Bekräftigung des Genfer Gelöbnisses und Begrüßung des Triage-Beschlusses:

Mit einem einstimmigen Beschluss bekräftigten die Delegierten das Ärztliche Gelöbnis. Faktoren wie Alter, Krankheit oder soziale Stellung dürften nicht zwischen die ärztliche Pflicht und die Patienten treten. Die Delegierten betonten, dass Debatten über Priorisierung niemals dazu führen dürften, alte Menschen zu Bürgern zweiter Klasse zu machen. (Antrag: Dr. Brigitte Ende, LDÄÄ, et al.)

Passend dazu begrüßte die Versammlung den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz. Damit verbunden richteten die Delegierten einen dringenden Appell an die hessische Landesregierung, kein neues Landesgesetz zur Triage zu verabschieden. Ärztliches Handeln sei bereits durch die Berufsordnung und das Genfer Gelöbnis geregelt; eine zusätzliche Regulierung sei nicht nur unnötig, sondern in Krisensituationen sogar potenziell schädlich. (Antrag: Dr. med. Jörg Focke, Marburger Bund, et al.)

Peter Böhnel