Einrichtungen, die Blutprodukte und/oder Plasmaderivate für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) anwenden, unterliegen der Qualitätssicherung durch die Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Diese Einrichtungen sind nach Kapitel 6.4.2 der Richtlinie Hämotherapie (https://www.wbbaek.de/richtlinien-leitlinien/haemotherapie-transfusionsmedizin) zur Benennung eines Qualitätsbeauftragten Hämotherapie (QBH) und zur jährlichen Abgabe eines Qualitätsberichtes an die LÄKH bis zum 1. März verpflichtet. Dies wird in Hessen über das Online-Portal der LÄKH umgesetzt.
Die Qualitätssicherung Hämotherapie fällt in die Aufgaben der Stabsstelle Qualitätssicherung der LÄKH. Die der Stabsstelle benannten QBH erhalten Zugriff auf die elektronische Berichtsvorlage im Portal. Besteht für Ihre Einrichtung erstmals eine Meldepflicht, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Qualitätssicherung (E-Mail: qs@laekh.de). Informationen auf der Website der Stabsstelle Qualitätssicherung.
Silke Nahlinger, Stabsstelle Qualitätssicherung, E-Mail: qs@laekh.de

