Zulassung zur Prüfung
Zulassungs- und Prüfungstermine: Einige Fachgebiete haben feste Termine für Zulassung und Prüfung. In kleineren Fachbereichen sind jedoch flexible Termine nötig.
Hinweise zur Antragstellung: Bitte reichen Sie Ihren Antrag nach Abschluss der Mindestweiterbildungszeit und -inhalte vollständig ein. Wir versuchen, Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen, doch Rückfragen zu fehlenden Unterlagen können zu Verzögerungen führen. Prüfen Sie daher Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit. Auf der Seite Antragstellung und Formulare finden Sie wichtige Informationen und Checklisten.
Verfügbarkeit von Prüfungsterminen: In kleinen Fächern kann es sein, dass kein Prüfungsgremium für einen bestimmten Termin verfügbar ist. Auch hohe Nachfrage kann Ihren Wunschtermin verhindern.
Bearbeitungszeitraum: Innerhalb von 8 bis 10 Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihren eingereichten Unterlagen. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei einer Ablehnung teilen wir Ihnen die Gründe und eventuell fehlende Unterlagen mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Anfallende Gebühren: Die aktuellen Gebühren finden Sie in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen.
Differenzierte OP-Verzeichnisse: In diesen Fachbereichen werden zusätzlich zum eLogbuch (WBO 2020) oder den Anlagen zum Zeugnis gemäß § 9 (WBO 2005) differenzierte OP-Verzeichnisse benötigt:
- Augenheilkunde
- alle chirurgischen Gebiete und Zusatzweiterbildungen
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Urologie
Einen Vordruck "Differenziertes OP-Verzeichnis" finden Sie hier.
Teilzeitrechner zur Bestimmung der auf die Weiterbildung anrechenbaren Monate: Der von der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) zur Verfügung gestellte Rechner zu Weiterbildungszeiten ist eine reine Orientierungshilfe. Die Ergebnisse sind nicht verbindlich. Ein Anspruch auf die Anerkennung der berechneten Zeiten besteht nicht. Zeiten können nur bis zum maximalen Befugnisumfang der jeweiligen Stätte anerkannt werden. Weiterbildungsabschnitte sollten grundsätzlich mindestens 6 Monate umfassen. Maximal 12 Monate einer Weiterbildung können in Hessen in Abschnitten von mindestens 3 Monaten angerechnet werden. Abschnitte unter 3 Monaten bezogen auf Vollzeittätigkeit können nicht anerkannt werden (§ 4 Abs. 4 WBO 2020). Der Rechner zu Weiterbildungszeiten berücksichtigt keine möglichen Anrechnungen zu Unterbrechungen. Da die Anerkennung von Unterbrechungen an Voraussetzungen geknüpft ist, muss von der LÄKH eine individuelle Prüfung dieser Zeiten vorgenommen werden. Daher werden die Unterbrechungszeiten hier mit "0 Monaten" berechnet.
Wichtige Informationen zur Prüfung und zum Prüfungstag
- Mit Erhalt der Ladung zu Ihrer Prüfung ist der genannte Termin für Sie verbindlich.
- Bei einer Absage des Prüfungstermins gilt die Prüfung gemäß § 14 Abs. 7 der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen 2020 als nicht bestanden, wenn Sie den Prüfungstermin ohne ausreichenden Grund absagen.
- Dienstplan(-änderungen), private Termine, unzureichende Prüfungsvorbereitung, Prüferwünsche, etc. stellen keinen ausreichenden Grund für eine Prüfungsabsage dar.
- Die Prüfungsgebühr wird bei einer Absage ohne ausreichenden Grund umfänglich fällig.
- Ein Anspruch auf einen zeitnahen neuen Prüfungstermin besteht nicht.
- Bitte bringen Sie zu Ihrer Prüfung einen gültigen Lichtbildausweis mit.
- Am Prüfungstag melden Sie sich bitte spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn am Empfang der Landesärztekammer Hessen an.
- Um einen geordneten Prüfungsablauf zu gewährleisten und weiteren Prüfungskandidaten ein ruhiges Umfeld zu gewährleisten, bitten wir in Anbetracht räumlich begrenzter Aufenthaltsmöglichkeiten in der Landesärztekammer, die Zahl der Begleitpersonen auf maximal eine Person zu beschränken.
Bitte nehmen Sie auch im Umfeld des Gebäudes Rücksicht auf noch stattfindende Prüfungen. - Die begrenzt zur Verfügung stehenden Parkplätze in der Tiefgarage der Landesärztekammer Hessen sind den Prüferinnen und Prüfern vorbehalten. Bitte fahren Sie die Tiefgarage der Landesärztekammer nicht an und weichen Sie direkt auf andere Parkplätze aus. Infos zu den Parkmöglichkeiten finden Sie auf unserer Website unter Kontakt.
- Das Prüfungsgremium setzt sich aus 3 Personen (1 Vorsitzende/-r, 2 Fachprüfer/-innen) zusammen. Von einer Kontaktaufnahme mit den Prüferinnen und Prüfern vor der Prüfung ist abzusehen.
- Die mündliche Prüfung dauert mindestens 30 Minuten.
- In den Warte- und Prüfungsräumen sind mobile Geräte, wie z. B. Smartphones, auszuschalten. Während der Prüfung dürfen die Geräte nicht genutzt werden und sind in einer Tasche o. ä. aufzubewahren.