Antragstellung für sonstige Forschungsvorhaben

Die Einreichungen der Unterlagen für Anträge auf Beratung nach der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen sind ab sofort über das ethikPool-Online-Portal möglich.

Zusätzlich ist die Einreichung des Antrages in einfacher Ausfertigung in Schriftform erforderlich. Bitte informieren Sie uns in Ihrem schriftlichen Antrag über die vorgenommene Einreichung über das ethikPool-Online-Portal.

Zur Beratung einer Studie durch die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen sind die Unterlagen in 1-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf einer CD einzureichen. 

Die Kosten für die Tätigkeiten der Ethik-Kommission können Sie der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen entnehmen:

Des Weiteren besteht für Studienärzte/Studienleiter bei einer selbstfinanzierten Studie (ohne Drittmittelgeber) die Möglichkeit, eine Gebührenreduzierung zu beantragen.

Bei Einreichung von Studienunterlagen zur Zweitvoteneinholung muss eine Kopie der Unterlagen eingereicht werden, welche der erstvotierenden Ethik-Kommission vorlagen mit der Kopie des Votums der erstvotierenden Ethik-Kommission sowie in elektronischer Form auf einer CD.
Die Unterlagen müssen in einfacher Version bei der Ethik-Kommission eingereicht werden. Einreichungsfristen sind nicht zu beachten.