Kursangebot der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim

Auch Arztpraxen müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen – dies ist als sogenannte „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ möglich. Die Landesärztekammer unterstützt mit einem Kursangebot (AbBA).

Alle Betriebe, die Angestellte beschäftigen, auch Arztpraxen, müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen, damit die Beschäftigten gesund und sicher arbeiten können. Denn gesunde und leistungsfähige Beschäftigte sind eine der wichtigsten Ressourcen. Im Rahmen der „Alternativen bedarfsorientierten Betreuung“ können sich niedergelassene Ärzte und Ärztinnen selbst um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrer Praxis kümmern.

Voraussetzung ist der Besuch einer Basis-schulung, der sogenannten Informations- und Motivationsmaßnahme (MIMA), die auf die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz vorbereitet. Um weiter an dem alternativen Betreuungsmodell teilzunehmen, müssen die Kenntnisse im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz alle fünf Jahre im Rahmen einer Fortbildung (FOBI = Auffrischungsschulung) aktualisiert werden.

Ärztliches Fortbildungsprogramm

Bereits seit 2010 bietet die Fachkundige Stelle bei der Landesärztekammer Hessen in Kooperation mit der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) Kurse für Praxisinhaberinnen und -inhaber zur „Alternativen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Arztpraxen“ (AbBA)“ im Rahmen des ärztlichen Fortbildungsprogramms in der Akademie in Bad Nauheim an.

Jeweils sechs Lerneinheiten

Im Jahr 2022 haben 205 Ärzte und Ärztinnen eine Fortbildung (FOBI) besucht, um weiter an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung teilzunehmen. 50 Praxisinhaberinnen und -inhaber sind über die (MIMA) in die alternative Betreuung eingestiegen. Sowohl MIMA als auch FOBI umfassen jeweils sechs Lehreinheiten. Schwerpunktthemen sind mögliche Gefährdungen in der Arztpraxis (z. B. Infektionsgefährdung), erforderliche Schutzmaßnahmen, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der psychischen Belastungen, Unterweisungen, die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie Anlässe für eine Beratung durch die Betriebsärztin/den Betriebsarzt (z. B. bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes) oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sehr positiv bewertet wird auch immer die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.

Die Kurse finden einmal monatlich jeweils mittwochnachmittags in der Akademie für ärztliche Fortbildung in Bad Nauheim statt (Termine mit verfügbaren Plätzen siehe unten). Die beiden Beauftragten der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Adelheid Rauch und Dr. med. Vera Stich-Kreitner, beide Fachärztinnen für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin, freuen sich darauf, Ihnen die wesentlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vermitteln zu können.

Für Rückfragen und eine Anmeldung steht Ihnen Sigrid Knodt (Fachkundige Stelle) in der Bezirksärztekammer Wiesbaden gerne unter Fon 0611 97748-0 oder unter der E-Mail-Adresse abba@laekh.de zur Verfügung.

Informationen und Termine finden Sie auf der Website der Landesärztekammer Hessen.

Dr. med. Vera Stich-Kreitner, Dr. med. Adelheid Rauch, Fachärztinnen für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin