Informationen zu Doktorarbeiten

Die Einreichungen der Unterlagen für Anträge auf Beratung nach der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen sind ab sofort über das ethikPool-Online-Portal möglich.

Zusätzlich ist die Einreichung des Antrages in einfacher Ausfertigung in Schriftform erforderlich. Bitte informieren Sie uns in Ihrem schriftlichen Antrag über die vorgenommene Einreichung über das ethikPool Online-Portal.

Die jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten sehen auch bei Doktorarbei­ten in der Regel vor, dass das Forschungsvorhaben von einer bei der Ärztekam­mer oder bei einem Medizinischen Fachbereich gebildeten Ethik-Kommission über die mit seinem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fra­gen beraten wird, sofern das Forschungsvorhaben unter die Deklaration von Hel­sinki fällt.

Der hinsichtlich der Einhaltung berufsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Be­stimmun­gen verantwortliche Studienleiter ist bei einem Promotionsvorhaben in der Regel der/die Betreuer/in, zumindest aber ein/e an dem Vorhaben beteiligte/r Arzt/Ärztin. Für diese/n gelten die Bestimmungen des § 15 der Hessischen Berufs­ordnung.

Die promotionsrechtlichen Vorschriften fordern vor Beginn der Forschungsarbeit - also auch vor Beginn jeglicher Erhebung von Daten - die Zustimmung einer Ethik-Kommission. Das Ethik-Votum muss sich explizit auf das Projekt und die vorgese­henen Arbeiten bezie­hen.

Nicht unter das Beratungsgebot fallen tierexperimentelle Arbeiten und Arbeiten mit Zell­linien oder die Forschung mit anonymen Daten. Werden pseudonymisierte, d.h. re-identifi­zierbare Daten verwendet (z.B. bei retrospektiven Auswertungen von Krankenakten), gilt das Beratungsgebot.

Schriftlich einzureichende Antragsunterlagen bei der Ethik-Kommission je nach Studienart sind:

  • Antragsformular
  • ein Protokoll,
  • eine Patienten-/Probandeninformation und
  • eine Einverständniserklärung

(Patienteninformation und Einverständniserklärung in der Regel bei prospektiven Vor­haben, bei retrospektiven Vorhaben kann – nach Rücksprache mit der Kom­mission - auf eine Einwilligung verzichtet werden)

  • ggf. noch andere studienbezogene Unterlagen (bspw. Patienten-Fragebögen)

(Musterdokumente können auf dieser Website unter Antragstellung für sonstige Forschungsvorhaben eingesehen werden.)

Zur Beratung einer Studie durch die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen sind die Unterlagen in 1-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf einer CD einzureichen.

Bei weiteren Fragen der formalen Einreichung der Studie wenden Sie sich bitte an die Ge­schäftsstelle der Ethik-Kommission; bei inhaltlichen Fragen (Einordnung des Vorhabens) kann auch der Vorsitzende kontaktiert werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Erhebung der Gebühren und Auslagen sowie deren Höhe richten sich hier nach dem Kostenverzeichnis der Kostensatzung der Landesärzte­kammer HessenFür nichtkommerzielle Studienvorhaben kann bei Antrag­stellung formlos eine Ge­bührenermäßigung bzw. ein Gebührenerlass bean­tragt werden.