- Der Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin der Landesärztekammer Hessen oder einer vergleichbaren, von der Landesärztekammer Hessen anerkannten Qualifikation.
- Der Nachweis einer mindestens dreijährigen ärztlichen Tätigkeit im Rettungsdienst als Notarzt.
- Die Facharztanerkennung für ein Gebiet mit Tätigkeit in der Intensivmedizin. Diese kann ersetzt werden durch eine gleichwertige klinische Weiterbildung, d.h. mindestens vier Jahre anrechnungsfähige Weiterbildungszeiten, davon mindestens sechs Monate intensivmedizinische Weiterbildung.
- Der Nachweis der Dienstpläne über die Notarztwagen-Einsätze der letzten sechs Monate in dem in Aussicht gestellten Einsatzbereich als Leitender Notarzt.
Blended
Learning
Das Seminar
„Leitender Notarzt" verlangt 40 Unterrichtseinheiten. Die Akademie setzt
diese Vorgabe in einer dreitägigen Präsenzveranstaltung und einem
Online-Lehrgang mit 12 UE um. Während der vierwöchigen Telelernphase arbeiten die Teilnehmer online individuell und unabhängig.
Nach dem Absolvieren des Seminars wird Ihnen die Qualifikationsurkunde „Leitender Notarzt“ von der LÄK Hessen ausgestellt.
Zur Gültigkeit der Qualifikationskunde
Bisher war diese Urkunde in Hessen fünf Jahre gültig. Inzwischen kann die Urkunde zeitlich unbefristet ausgestellt werden, wenn ein Antrag in der Weiterbildungsabteilung der LÄK Hessen erfolgt. Eine unbefristete Urkunde erhält jedoch nur der-/diejenige, dessen/deren Urkunde das Ausstellungsjahr 2017 oder jünger trägt, bzw. wer seine Qualifikation durch Besuch eines Wiederholungsseminars verlängert. Der Antrag auf Entfristung kann nur bis zum 1. Mai 2025 gestellt werden.