Der Kurs wird nach dem aktuellen 40 stündigen Curriculum durchgeführt, welches 2015 von der Bundesärztekammer verabschiedet worden ist.
Es
besteht Gelegenheit zum intensiven Gedanken- und Erfahrungsaustausch.
Die Übernahme der Aufgaben des ÄLRD bei einem hessischen Rettungsdienstträger erfordert neben dem erfolgreichen Erwerb der Qualifikation auch die Anerkennung durch die Landesärztekammer Hessen.