Alle reden vom digitalen Wandel, wir auch. Doch in der Landesärztekammer Hessen reden wir nicht nur vom digitalen Wandel, sondern wir gestalten diesen auch aktiv. Die Digitalisierung der Kammer ist jedoch kein Selbstzweck, sondern verbessert stetig den Service für unsere Mitglieder, erleichtert die Arbeit für die Mitarbeitenden und verringert gleichzeitig die Fehleranfälligkeit in den Prozessabläufen.

Dabei gehen wir nach klaren Prinzipien vor. Die Umwandlung bislang analoger Prozesse in digitale Prozesse darf nicht unbesehen 1:1 erfolgen, sondern wird als Chance genutzt , um die bisherigen Prozesse zu analysieren und zu verbessern.

Welchem Zweck dient ein Prozess? Ist der Prozess gut gestaltet? Ist der Prozess einfach, transparent und verständlich?

Diese Fragen können nur dann beantwortet werden, wenn die jeweiligen Fachabteilungen von Anfang an einbezogen werden. Nach Möglichkeit beziehen wir auch Ärztinnen und Ärzte in diesen Gestaltungsprozess ein, so wie z. B. bei unserer Pilotgruppe zum eLogbuch.

Besonders anspruchsvoll war und ist der Digitalisierungsprozess in der Abteilung für Ärztliche Weiterbildung. Eine neue Weiterbildungsordnung, neue Befugnisse und das neu geschaffene eLogbuch fordern alle Beteiligten heraus. Hier wurde aber schon viel erreicht:

  • Implementierung des eLogbuchs für die Dokumentation der Weiterbildung
  • Online-Beantragung der Weiterbildungsbefugnis in einem strukturierten Dialog

Weitere Vereinfachungen der entsprechenden Prozesse sind bereits implementiert, in Arbeit oder geplant. Leider liegt nicht alles allein in der Gestaltungsmacht der Landesärztekammer. In der Bundesärztekammer als Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern bemüht man sich, bundesweit möglichst einfache und einheitliche Regelungen zu schaffen. Das kann dann auch einmal etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Auch die Verwaltungsprozesse in der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung wurden in den beiden vergangenen Jahren vollständig neu gestaltet. Die Verwaltung der Veranstaltungen und die Anmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen ist nun rein online möglich. Papier ist damit bald Geschichte!

„Die ärztliche Selbstverwaltung ist ein hohes Gut und eine Chance, unsere Interessen sichtbar zu machen“

Ab Oktober erscheint das Hessische Ärzteblatt, das amtliche Mitteilungsorgan der Landesärztekammer Hessen, primär als Online-Ausgabe. Sie können die aktuelle Ausgabe des Hessischen Ärzteblattes über das Portal abrufen und werden über dessen Erscheinen in unserem Newsletter (Abo-Button auf www.laekh.de) per Mail informiert. Sollten Sie weiterhin eine Papierausgabe wünschen, teilen Sie uns dies bitte im Mitgliederportal oder per E-Mail an meldewesen@laekh.de jederzeit mit!

Auch unsere Website wird ständig überarbeitet und hat sich so zu einer übersichtlichen Informationsplattform entwickelt. Werfen Sie doch einmal einen Blick auf www.laekh.de. Wir sind ebenso auf den üblichen Social Media-Kanälen präsent.

Um die Transformation von einer Behörde zu einem Service-Unternehmen mit Aufsichtsfunktion (gesetzliche Vorgaben) aktiv zu gestalten und eng mit Ihnen zusammenzuarbeiten und Ihre Interessen vertreten zu können, benötigen wir IHRE Rückmeldungen und Beteiligung. Die ärztliche Selbstverwaltung ist ein hohes Gut und eine Chance, unsere ärztlichen Interessen zu vertreten und sichtbar zu machen – allerdings nur, wenn Sie uns auch als Ihre Interessenvertretung wahrnehmen.

Die großen Gruppierungen der hessischen Ärzteschaft werden sich in der neuen Wahlperiode der Kammer zusammentun, um gegenüber Politik und Gesellschaft mit einer Stimme zu sprechen. Bei den vielen Herausforderungen und heftigem Gegenwind aus der Politik ist das bitter nötig.

Dr. med. Peter Zürner, Mitglied des Präsidiums der Landesärztekammer Hessen

Daten und Fakten zu den Online-Angeboten

Im Mitgliederportal stehen Ihnen zum Beispiel folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Ein digitaler Briefkasten zur Einreichung von Dokumenten
  • Beantragung von Arztausweisen
  • Anmeldung im eLogbuch für die Dokumentation der Ärztlichen Weiterbildung
  • Anerkennung und Planung von Fortbildungsveranstaltungen
  • Einsicht in den persönlichen Fortbildungspunktestand
  • Zugang zum elektronischen Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung zur MFA
  • Aktualisierung der eigenen Meldedaten
  • Auswahl der Bezugsart für das Hessische Ärzteblatt

Besucher unserer Website

ca. 30.000 Besuche pro Monat

Registrierte Nutzer im Portal

ca. 95 % aller hessischen Mitglieder

Weiterbildungsbefugnis-Anträge

ca. 90 % online

Ausgegebene eArztausweise

ca. 26.000 insgesamt, 100 % online

Elektronische Berufsausbildungsverträge

ca. 1.000 pro Jahr, 100 % online

An- und Ummeldungen als Kammermitglied

ca. 320 pro Monat, 100 % online

Akademie-VA-Anmeldungen

ca. 80 % online