Stellungnahme der Landesärztekammer Hessen vom 30. März 2020

Präambel

Die nachfolgende Stellungnahme der Landesärztekammer wurde am 30. März 2020 vom Ausschuss Hygiene und Umweltmedizin erarbeitet. Nur wenige Tage später gab der Krisenstab der Bundesregierung am 1. April 2020 ein neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt. Danach gibt es zukünftig die Möglichkeit, unter Einhaltung besonderer Sicherheitsauflagen eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen.

Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist, in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken. Die detaillierten Informationen können auf der Seite des Robert-Koch-Instituts nachgelesen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Arbeitsschutz_Tab.html

Stellungnahme angesichts des absehbaren Mangels an ärztlichem und pflegerischen Personal und des Fehlens von Schutzausrüstung

Trotz aller Aktivitäten der Ministerien auf Bundes- und Landesebene herrscht derzeit flächendeckend in Kliniken, Praxen, im Rettungsdienst, aber auch in der (häuslichen) Pflegeversorgung ein erheblicher, zum Teil besorgniserregender Mangel an Schutzausrüstung (Masken, Schutzbrillen, Schutzkittel usw.). Auch die Versorgung mit Desinfektionsmitteln ist an vielen Stellen kaum noch gewährleistet.

Es wird ausdrücklich begrüßt, dass die Ministerien Beatmungsgeräte bestellt haben und die Erweiterung der intensivmedizinischen Kapazitäten stark unterstützen. Um allerdings mit diesen technischen Kapazitäten – die derzeit auch noch gar nicht in den Kliniken sind – den Patienten helfen zu können, bedarf es ausreichenden und gut qualifizierten Personals. Die optimale Unterstützung der vorhandenen, schon in normalen Zeiten begrenzten Personalressource muss jetzt das oberste Ziel sein. Wenn es vor Ort an Schutzausrüstung mangelt, besteht die Gefahr, dass sich Personal infiziert, erkrankt und für die Patientenversorgung ausfällt oder selbst behandlungsbedürftig wird.

Vor diesem Hintergrund appelliert die Landesärztekammer Hessen eindringlich an die Politik, ihre Aktivitäten für eine ausreichende Ausstattung der medizinischen Einrichtungen und Versorgungsstrukturen – dies betrifft auch die ambulante Pflege und die Pflegeheime – mit geeigneter Schutzausrüstung weiter und maximal zu verstärken. Nur wenn alle Bereiche der medizinischen Versorgung ausreichend mit Schutzkleidung ausgestattet werden, können die Patienten sachgerecht versorgt, dadurch Infektionen und Klinikaufnahmen vermieden und das medizinische Personal geschützt werden.

Hierzu sind auch pragmatische Lösungen gefragt, um das Ziel einer guten Patientenversorgung mit effektiv geschütztem Personal zu erreichen. Verschiedene unkonventionelle Vorschläge und ressourcenschonende Maßnahmen (z. B. Aufbereitung von Atemschutzmasken, Abfüllung von Desinfektionsmitteln) müssen von (Genehmigungs-)Behörden für die Zeit der Corona-Krise abweichend von den Regelwerken – unter der Voraussetzung einer weiterhin bestehenden hohen Sicherheit für Patienten und Personal – zugelassen werden, damit diese praxisnahen Lösungen in den Einrichtungen und Versorgungsstrukturen auch rechtssicher eingesetzt werden können.

Auf allen Ebenen müssen über den Schutz des Personals hinaus auch Wege gefunden werden, ärztliche/pflegerische Arbeitszeit von unnötigen Dokumentationen zu entlasten (siehe dazu auch die Forderung des Marburger Bundes [1]). Viele Ärzte im Ruhestand sind bereits dem Aufruf gefolgt und haben sich freiwillig für die Arbeit in Kliniken und Testcentern zur Verfügung gestellt. Das ist erfreulich, aber absehbar nicht genug.

In diesem Zusammenhang erscheint die Einführung eines Kurzarbeitergelds für Ärzte in bestimmten Versorgungsbereichen kurzsichtig und kontraproduktiv. Stattdessen bedarf es der Akquise von Ärzten und Pflegekräften, beispielsweise aus den derzeit geschlossenen bzw. zurückgefahrenen medizinischen Einrichtungen, in der Rehabilitation oder auch im administrativen Bereich (z. B. MDK) für die Tätigkeit in der Patientenversorgung, beispielsweise in Akutkliniken, im ärztlichen Notdienst oder im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Anlage: Praxisnahe Beispiele zur Ressourcenschonung/zur Ressourcengewinnung bei Mangel an:

Atemschutzmasken (MNS, FFP2 und FFP3):

  • Zunächst sei auf die Empfehlungen des RKI vom 13.03.2020 zu möglichen Maßnahmen zum ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang Covid-19 hingewiesen [2]. Verschiedene Institutionen und Publikationen haben sich mit der Frage der Wiederverwendung und der Wiederaufbereitung bzw. mit der Eigenproduktion dieser als Einmalprodukte zugelassenen Masken befasst.
  • Wiederverwendung von Atemmasken: Der Marburger Bund hat auf seiner Internetseite eine entsprechende Anleitung zur Mehrfachverwendung von Mundschutz und Ablegen von Schutzkleidung eingestellt, basierend auf Vorarbeiten von PD Dr. Jahn-Mühl, (Agaplesion Hygiene) [3]
  • Wiederaufbereitung von Atemmasken: Der Fachausschuss Prüfwesen der Österreichischen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (ÖGSV) hat eine Stellungnahme zur Aufbereitung von Einmal-Schutzmasken in der Corona-Krise erarbeitet und Verfahren vorgeschlagen [4], die in einem Erlass des Österreichischen Ministeriums für Arbeit Familie und Jugend für den Ausnahmefall der Corona-Pandemie akzeptiert wurden [5].
  • Auch das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat sich mit der Frage der Wiederaufbereitung von Schutzmasken befasst [6] und verweist beispielsweise auf Tests aus Holland [7]. Für Deutschland stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) fest, dass nur Masken mit Kennzeichnung FFP2 R D nach Herstellerangaben aufzubereiten sind, nicht Masken FFP2 NR D [8]. In der akuten Mangelsituation ist dies für die Anwender allerdings keine zufriedenstellende Verlautbarung.
  • Selbstherstellung von Atemschutzmasken: Darüber hinaus wurden vielerorts auch Vorschläge zum Nähen von Atemschutzmasken veröffentlicht [9]. Solche nicht den gültigen Normen entsprechenden Maßnahmen, werden beispielsweise von den amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) nach Einschätzung der Krisensituation als letzter Ausweg – dann möglichst mit Gesichtsschild – benannt [10, 11].

Hier fordert die Landesärztekammer Politik und Behörden auf, die Verfahren zu prüfen und rechtssicher für die Zeit der Corona-Krise zuzulassen, soweit noch nicht geschehen, damit den Einrichtungen, die diesen Weg für die Patientenversorgung und den Mitarbeiterschutz gehen müssen, kein Rechtsstreit ins Haus steht. Bereits existierende Ausnahmegenehmigungen müssen den Einrichtungen im Gesundheitswesen aktiv mitgeteilt werden.

Desinfektionsmittel

Die Landesärztekammer Hessen begrüßt, dass inzwischen verschiedene Betriebe Grundmaterialien für Desinfektionsmittel herstellen, die dann zu Desinfektionsmittel weiterverarbeitet werden. Da nach Kenntnis der Kammer verschiedene Desinfektionsmittelhersteller wegen Mangel an Gefäßen und Behältnissen z. B. für Desinfektionsmittelspender nur noch Großgebinde abgeben, müssen fachlich und rechtlich akzeptierte Wege gefunden werden, die in medizinischen Einrichtungen, in Klinik und Praxis genutzten Flaschen (und Deckel) für Händedesinfektionsmittel und die Eimer für die Flächendesinfektion mit Wipes zu sammeln, damit diese von den Desinfektionsmittelherstellern/Apotheken oder auch vor Ort aufbereitet und wieder befüllt werden können. Vorgeschlagen wird konkret, dass alle Mitarbeiter in der Patientenversorgung die leeren Kleingebinde inklusive Deckel sammeln, um diese später geordnet zu reinigen und anschließend nachzufüllen zu lassen.

Antibiotika

Die medizinischen Einrichtungen werden aufgefordert, ihre Antibiotic-Stewardship-Programme (ABS) zu intensivieren, damit insbesondere für die zu erwartenden bakteriellen Superinfektionen bei viralen Erkrankungen wirksame Antibiotika in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Weiterführende Links zu Themen rund um die (Wieder-)Verwendung von Schutzkleidung, Nähanleitungen für Atemschutzmasken sowie die Quellenangaben finden Sie in der PDF-Version der aktuellen Ausgabe auf unserer Website.