Behandelnde erhalten ein Feedback und Patienten eine bessere Versorgung

Jeder Arzt und jede Ärztin ist verpflichtet, die behandelten Krebspatienten an das Hessische Krebsregister zu melden. So steht es im Ende 2014 beschlossenen Hessischen Krebsregistergesetz. Doch die Realität ist eine andere. Lediglich 82 % aller hessischen Krebspatienten waren es laut Robert Koch-Institut im vergangenen Jahr – ein Prozentpunkt mehr, als 2018. Zu wenig, um den wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen. Doch nicht nur deshalb bemühen sich die Verantwortlichen des Krebsregisters um Aufklärung in der Ärzteschaft, um Schulungen und eine Vereinfachung des Verfahrens. Der Erfolg ihrer Arbeit hängt maßgeblich von der Kooperation der Ärzte ab. Umgekehrt können auch diese fachlich von den Erkenntnissen profitieren. Das alles mit dem Ziel einer guten und leitliniengerechten Versorgung der Patienten.

Der Aufbau des Hessischen Krebsregisters ging etwas schleppend voran. Doch jetzt können die Stellen sukzessive besetzt werden und nach dem Umzug im Dezember arbeiten alle Verantwortlichen in ein und demselben Bürogebäude im Frankfurter Stadtteil Niederursel. Aber nicht im selben Stockwerk. Denn die Organisations-Struktur sieht eine strikte Trennung der bei der Landesärztekammer angesiedelten Vertrauensstelle und der Landesauswertungsstelle, einer Abteilung des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamts im Gesundheitswesen vor. Die Fach- und Rechtsaufsicht des Registers obliegt dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Die Vertrauensstelle steht unter komm. ärztlicher Leitung von Dr. med. Alexander Marković

und organisatorischer Leitung des Wirtschaftsinformatikers Martin Rapp.
Sie erhält von den jeweils behandelnden Ärzten beziehungsweise Kliniken die Daten mit Klarnamen der Patienten, sammelt und aktualisiert sie. Von der Erstdiagnose, über die Therapie bis zur Nachsorge und gegebenenfalls den Todesschein. Einzig durch den Klarnamen lässt sich garantieren, dass es sich um die identische Person handelt, sagt Rapp. Sein Team verschlüsselt die Informationen in einem mehrstufigen Verfahren, speichert sie pseudonymisiert und stellt sie der Landesauswertungsstelle zu Verfügung. Deren Leitung hat im Herbst die Hämatoonkologin Dr. Soo-Zin Kim-Wanner übernommen.
Sie erarbeitet anhand der gelieferten Daten eine Übersicht über die Häufigkeit verschiedener Krebsarten, schaut sich an, ob teure Vorsorgeangebote wie Brustkrebs-Screening oder Darmspiegelung zu rechtfertigen sind. Sie liefert auch den Kliniken ein Feedback, wie erfolgreich deren Arbeit ist – auch ein Benchmark zu anderen hessischen Kliniken ist vorgesehen. Wenn Krankenhäuser sich als Onkologiezentren zertifizieren lassen wollen, ist die aktive Zusammenarbeit mit dem Hessischen Krebsregister zwingende Voraussetzung.

Kim-Wanner würde es begrüßen, wenn mehr hessische Ärzte ihre Daten an das Krebsregister melden würden. „Da ist noch Luft nach oben“, sagt sie. Speziell die Niedergelassenen täten sich noch schwer, ergänzt Rapp. Viele andere Bundesländer sanktionierten ein solch unkooperatives Verhalten mit Bußgeldern. Die Landes- regierung hingegen setzt auch nach der Novellierung des Hessischen Krebsregistergesetzes im vergangenen Herbst weiter auf das Prinzip Freiwilligkeit. Auf die immer wieder als zu gering kritisierte Aufwandsentschädigung für Meldende hat Wiesbaden keinen Einfluss, betonen die beiden. Sie ist bundesweit einheitlich geregelt.

Mit der übersichtlichen Website und diversen Broschüren hat das Hessische Krebsregister gute Informationsquellen geschaffen – auch für Patienten, denn die müssen über die Meldung an das Hessische Krebsregister informiert werden und können jederzeit Widerspruch gegen die Datenspeicherung einlegen. Die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken werden fortgesetzt. Und noch in diesem Jahr wird es für die Niedergelassenen einfacher, verspricht Rapp: Auch sie können demnächst ihre Meldungen online weitergeben, statt auf dem Papier und Postweg. Kontakt unter: https://hessisches-krebsregister.de