Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Aktuelles:

Der elektronische Arztausweis (eArztausweis) ist die ärztliche Variante des elektronischen Heilberufsausweises.

Der eArztausweis ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkarten-Format. Er dient neben seiner klassischen Funktion als Sichtausweis auch als Instrument, das seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf “Arzt/Ärztin” in der digitalen Welt attestiert. Dies ist notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf. Je nach Anwendung sind dies z. B. Ärztinnen/Ärzte oder Apotheker/-innen. Daher müssen diese Berechtigten mit einem entsprechenden elektronischen Ausweis ausgestattet sein.

Gemäß hessischem Heilberufsgesetz ist die Landesärztekammer Hessen Herausgeberin des eHBA. Zuständig für die Herausgabe des Ausweises und die Bestätigung des Attributs "Arzt/Ärztin" ist die Abteilung Zentrales Mitgliederdatenmanagement. Erstellt wird die Karte in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA).

Finanzierung der TI (Telematikinfrastruktur)

Es fallen laufende Kosten für den eHBA an. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Vertrauensdiensteanbieters (VDA).

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Informationen zur Finanzierung der Anbindung an die TI bekommen Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Aktuelle Vertrauensdiensteanbieter

Aktuell sind die folgenden Anbieter seitens der Ärztekammern zugelassen (Reihenfolge alphabetisch). Über die Konditionen der einzelnen Anbieter können Sie sich auf deren Website informieren:

Beantragung eines eHBA

Zur Beantragung eines eHBA melden Sie sich bitte über folgenden Link auf unserem Portal an und wählen Sie dort nach Bestätigung Ihrer Meldedaten den entsprechenden Anbieter aus: eHBA-Bestellung.

Um die eHBA-Bestellung über unser Portal durchführen zu können, benötigen Sie eine Registrierung im Portal, sowie die Freischaltung des erweiterten Profils (um alle Menüpunkte im Portal sehen zu können), sofern nicht schon geschehen.


Quelle: gematik

Was tun wenn der eHBA abläuft?

Es gibt keine Verlängerung für den eHBA. Der Ausweis muss neu beim Anbieter beantragt werden. Sie können auch einen Antrag bei einem anderen Anbieter stellen. Wichtig ist, dass Sie beim Start des Bestellvorgangs im Portal der LÄK Hessen die Telematik-ID beibehalten, um eventuell erteilte Zugriffsrechte nicht zu verlieren. Da wir nicht wissen, wie lange die Bearbeitung bei den Kartenherstellern dauert, sollten Sie den eHBA zeitnah bestellen. Eventuell kann es zu Überschneidungen kommen, aber der alte Ausweis wird dadurch nicht gesperrt.

Die Beantragung eines eHBA findet ausschließlich über das Portal der Landesärztekammer Hessen statt (halten Sie Ihre Anmeldedaten bereit).
Bitte beachten Sie: Sie erhalten von uns über das Portal eine Vorgangsnummer und einen Link zum Kartenhersteller (per E-Mail). Mit diesem starten Sie den eigentlichen Antrag beim Kartenhersteller Ihrer Wahl. Die Landesärztekammer hat in diesem Prozess lediglich die Aufgabe, Ihre Arzteigenschaft zu bestätigen, damit Sie einen solchen eArztausweis beantragen können.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen (siehe rechter Seitenrand, bzw. Seitenende für Mobilgerätenutzer) gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und FAQ zum eHBA:

Auf der Website der Bundesärztekammer sind ausführliche Informationen zum eHBA eingestellt.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die Anwendungen, die einen eHBA (G2) benötigen:

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ist seit dem 01.01.2023 verfügbar.

Beantragung eines eHBA

Zur Beantragung eines eHBA melden Sie sich bitte über folgenden Link auf unserem Portal an und wählen Sie dort nach Bestätigung Ihrer Meldedaten den entsprechenden Anbieter aus: eHBA-Bestellung.

Um die eHBA-Bestellung über unser Portal durchführen zu können, benötigen Sie eine Registrierung im Portal, sowie die Freischaltung des erweiterten Profils (um alle Menüpunkte im Portal sehen zu können), sofern nicht schon geschehen.

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Sandra Richter
Referentin, Mitgliederdaten, Zentrales Mitgliederdatenmanagement (ZMD)
Monika Kuhn
Sachbearbeiterin, Archivierung, Zentrales Mitgliederdatenmanagement (ZMD)

Sollten diese Ansprechpartnerinnen belegt sein, können Sie auch eine/-n der anderen Mitarbeiter/-innen der Abteilung "Zentrales Mitgliederdatenmanagent (ZMD)" kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Liste "Ansprechpartner/-innen nach Abteilungen".