Aufruf der Landesärztekammer Hessen: Unterstützung von Impfzentren

Fachrichtung: Aktuelles

Das Land Hessen hat die ärztliche Selbstverwaltung - Landesärztekammer Hessen und Kassenärztliche Vereinigung Hessen - um Unterstützung bei der Umsetzung der Impfstrategie gebeten. Benötigt werden Ärztinnen, Ärzte und Medizinische Fachangestellte sowie Medizinstudierende in klinischen Semestern für den Einsatz in den hessischen Impfzentren.

Daraufhin hat die Landesärztekammer Hessen (LÄKH)  anteilig die Aufgabe übernommen, Medizinische Kräfte für die Impfzentren in Hessen aufzubieten:

  1. Primäres Arztaufgebot: Um die reguläre ärztliche Versorgung in Hessen nicht zu beeinträchtigen, werden derzeit freiwillige Mitglieder bis 75 Jahren - Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, oder aus anderen Gründen nicht berufstätig -  angeschrieben und um Mitwirkung in den Impfzentren gebeten. Auf diese Weise können ca. 3.500 Ärzte mit der Bitte erreicht werden, einen dem Schreiben beigefügten Bogen mit einsatzrelevanten Fragen auszufüllen und im vorfrankierten Umschlag an die Landesärztekammer zurückzusenden. Die ausgewerteten Meldungen werden den für die Organisation der Impfzentren Zuständigen auf datensicherem Weg schrittweise, aber schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

    Nachtrag: Inzwischen sind bis heute, 10.12.2020, weit über 650 ausgefüllte Bögen von Ärztinnen und Ärzten zurückgekommen, deren Angaben in die Datensätze übernommen wurden.
    Einen herzlichen Dank an alle Meldenden!
    Außerdem gilt unser Dank den Ärztinnen und Ärzten, die aufgrund von Vorerkrankungen und reduzierter Gesundheit nicht mitwirken können, die uns aber für die wichtige Aufgabe alles Gute wünschen!

  2. Selbstmeldende Ärzte: Diese sollen an die neu eingerichtete E-Mail-Adresse Aerzte-impfen-gegen-Corona@laekh.de schreiben. Auch sie erhalten die einsatzrelevanten Fragen zur Rückmeldung und werden gebeten, den ausgefüllten Bogen an die LÄKH zurückzuschicken. Die ausgewerteten Meldungen werden dann wie unter 1. beschrieben an die für die Organisation der Impfzentren Zuständigen weitergeleitet.
     
  3. Aufgebot von Medizinischen Fachangestellten (MFA): Gemeinsam rufen die LÄKH und der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) e.V. humanmedizinische MFA mit der Bitte auf, sich unter der neu eingerichteten E-Mail-Adresse MFA-impfen-gegen-Corona@laekh.de zu melden. Auch diese Meldungen werden wie unter 1. und 2. beschrieben ausgewertet und weitergeleitet.
    Wie bei den Ärzten gilt auch hier, dass bevorzugt MFA angesprochen werden sollen, die derzeit nicht beruflich tätig sind, oder in Teilzeit arbeiten und zeitliche Vakanzen für die Mitwirkung in einem Impfzentrum haben. Wichtig: Berufstätige MFA werden gebeten, sich in jedem Fall mit ihren Arbeitgebern zu beabsichtigten Einsätzen abzusprechen, um die Patientenversorgung nicht einzuschränken. 
     
  4. Aufgebot von Medizinstudierenden in klinischen Semestern: Diese sollen sich wie Ärzte und MFA melden, aber unter Studis-impfen-gegen-Corona@laekh.de. Auch diese Meldungen werden wie vorab beschrieben ausgewertet und weitergeleitet.

 

Die Landesärztekammer Hessen legt besonderen Wert darauf, dass im Vorfeld des Einsatzes Fragen zu  Honorierung / Verdienstausfall, Absicherung / Haftung und Sozialversicherungs-Aspekten seitens des Landes Hessen geklärt werden. Was die Haftung für mögliche Impfschäden anbelangt, hat die hessische Landesregierung eine Staatshaftung in Aussicht gestellt.

 

Hinweis zum Abschluss von Honorararztverträgen:

Mit dem sich im Bundestag befindlichen MTA-Reformgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, die die Einkünfte von Ärztinnen und Ärzten aus Tätigkeiten in einem Impfzentrum oder in einem mobilen Impfteam von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit (§ 130 SGB IV neu) als auch eine Anzeigepflicht entfallen lässt.

Sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Hinweis für Medizinische Fachangestellte:

Sollten Sie Ihr Ausbildungszeugnis verloren bzw. nicht mehr vorliegen haben und deshalb eine kostenpflichtige Ersatzurkunde (Zweitschrift) oder eine Bescheinigung über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelfer/in benötigen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung MFA-Ausbildungswesen, E-Mail: med.fachangestellte@laekh.de oder telefonisch unter 069 97672-240.

 

Die ersten 3 Phasen der Impfung in Hessen:

Die Grafik des Hessischen Ministeriums für Inneres und für Sport (HMdIS) hier herunterladen.

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