Aufhebung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückgängig gemacht
Fachrichtung:Aktuelles
Heute Nachmittag hat der Gemeinsame Bundesausschuss bekanntgegeben, dass Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen doch vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen können. Siehe: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/860/
Landesärztekammer Hessen
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