In Deutschland steht der Gesetzgeber seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2020 vor der Aufgabe, eine verbindliche Neuregelung zum assistierten Suizid zu finden, denn – so das Gericht – das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.