Miriam Mißler

Ärztekammer

20 Jahre „Kommission Lebendspende“ bei der LÄKH

Ausgabe 2/2021

Die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen wird seit 1997 durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Hierzu gehört auch die Organentnahme bei lebenden Personen, die so genannte Lebendspende. Sie ist nur unter engen allgemeinen Voraussetzungen (z. B. Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit) und medizinischen…