Schwangere und stillende Frauen sollen vom Gesetzgeber besonders geschützt werden, aus diesem Grund gibt es das sogenannte Mutterschutzgesetz. Die Regelungen im Bereich des uns jetzt bekannten Mutterschutzgesetzes stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Da sich jedoch die Arbeitswelt sowie die Erwerbstätigkeit der Frauen seither grundsätzlich gewandelt haben, gab es ein Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Das sogenannte „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG)“.