Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat beschlossen, § 16 Abs. 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen (BO), wonach Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen, aufzuheben. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.02.2020 (Az. 2 BvR 2347/15 u.…