Adressänderung

Laut Meldeordnung sind alle Änderungen, die gegenüber den Pflichtangaben im Meldebogen eingetreten sind, unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer anzuzeigen.

Darunter fallen z. B.:

  • Beendigung der ärztlichen Tätigkeit
  • Wechsel von:
    • Praxissitz
    • Arbeitsstätte
    • Tätigkeit
    • Wohnsitz
    • Familiennamen
    • ärztlicher Tätigkeit
    • Dienstbezeichnung
  • Ableben des Mitglieds (in diesem Fall ist eine einfache Kopie der Sterbeurkunde einzureichen)

     

Wichtiger Hinweis:

Das Hessische Ärzteblatt ist das amtliche Mitteilungsorgan der Landesärztekammer Hessen und kann daher nicht abbestellt werden!

 

Melden Sie uns Ihre Änderungen einfach online über unser Mitglieder-Portal über den Link https://portal.laekh.de/pages/mitglieder/meldedaten.do

Sie werden nach dem Einloggen automatisch auf die richtige Portalseite weitergeleitet und können über die blaue Schaltfläche mit der Beschriftung "Formular Änderungsmeldung" ihre Änderungsmeldung absenden. Die Meldung wird Ihrer Bezirksärztekammer zur Bearbeitung zugestellt.

Bei Namensänderungen etc. erbitten wir ein Schreiben, Fax oder E-Mail mit Kopie der Urkunde an meldewesen@laekh.de.

Bitte beachten Sie: Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Änderungen auch dem Versorgungswerk mitzuteilen, da die LÄKH Ihre geänderten Daten nicht automatisch weiterleitet.

Ihre Ansprechpartner/-innen: