Statement des Präsidenten der Landesärztekammer Hessen zur Coronakrise

Aktuelles

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit einigen Monaten leben wir mit dem neuen SARS-CoV-2 und haben uns in einer zum Teil neuen Realität eingerichtet. Zeit für ein erstes Zwischenfazit: In Deutschland herrscht große Übereinstimmung, dass wir die Herausforderungen im Gesundheitswesen in den zurückliegenden Monaten gemeinsam  gut bewältigt haben. Allein das Zusammenwirken von Praxen niedergelassener Haus- und Fachärzte mit den Kliniken hat die Kapazitäten in den Kliniken zugunsten der Behandlung Schwerkranker geschont, dadurch viele Menschenleben retten können und einen Zusammenbruch der stationären Versorgung verhindert.

Mein tief empfundener Dank und Respekt gilt Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflegekräften, Medizinischen Fachangestellten, den Gesundheitsämtern, den zahlreichen Krisenstäben und allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser außergewöhnlichen Situation dafür gesorgt haben, dass uns die Situation in Deutschland nicht entglitten ist. Diesen Weg  müssen wir unbedingt weiter beschreiten. Angesichts weltweit – und leider auch in Deutschland – wieder steigender Corona-Infektionszahlen ist eine gute und entschlossene Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen für das Eindämmen des Virus so wichtig wie nie.

Erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen

Ich möchte daher alle dazu aufrufen, unsere erfolgreiche Zusammenarbeit ohne Ausnahme fortzuführen. Dabei verweise  ich u.a. auf die in Hessen erfolgreich begonnenen Projekte zur ganzheitlichen, sektorenübergreifenden Notfallversorgung. Mit dem Ziel einer 24/7-Patientenversorgung werden darin bestehende Strukturen einzelner Bereiche im Gesundheitswesen durch regelmäßigen Austausch und die Schaffung von Schnittstellen so miteinander verzahnt, dass Notfallpatienten in der geeigneten Versorgungsebene landen. Auf Bundesebene wurde das DIVI-Intensivregister etabliert, wobei  ich allerdings nicht ganz nachvollziehen kann, warum das in Hessen entwickelte und bereits entsprechend erweiterte Tool IVENA nicht genutzt wurde, zumal es auch in anderen Bundesländern sehr erfolgreich eingesetzt wird.

Sinnvoll wäre auf jeden Fall der Einsatz einfacher Techniken, um den Aufenthalt in den Wartezimmern von Praxen möglichst kurz zu halten. Ich erinnere an die in Mittelhessen entwickelte und vom Land Hessen geförderte App „Warts-Ab“, die es Patienten ermöglicht, die Arztpraxis nach der Anmeldung wieder zu verlassen und erst kurz vor der eigentlichen Behandlung zurückzukehren. Ein anderes Beispiel ist die von der Universitätsklinik Marburg entwickelte App „Covid-Online“, die dem Klinikum bei der frühzeitigen Klärung von Corona-Verdachtsfällen hilft. Patienten klicken sich durch einen Fragebogen und erhalten Erklärungen, was als nächstes zu tun ist. Unnötige Kontakte in der Klinik können so vermieden werden. Da eine Zulassung als Medizinprodukt noch nicht vorliegt, ist der Einsatz allerdings auf die Region begrenzt.
Einen enormen Schub gab es auch für Videosprechstunden, deren Akzeptanz bei Ärzten und Patienten deutlich gestiegen ist.

Ausdrücklich begrüße ich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber vorerst nicht verbindlich regeln muss, wen Ärzte in der Corona-Pandemie bei medizinischen Engpässen bevorzugt behandeln und wen nicht. Ein entsprechender Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage war von dem Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. Unter den aktuellen Umständen reichen die Ressourcen im Gesundheitswesen aus, so dass eine Triage nicht notwendig wird. Sollte sich die Entwicklung weiter verschärfen, sind wir in Deutschland personell und strukturell darauf vorbereitet. Dazu gehört auch, Ärztinnen und Ärzten wichtige rechtliche und ethische Orientierungshilfen zu geben, wenn sie im Fall knapper Behandlungskapazitäten schwierige Entscheidungen über die Vergabe medizinischer Ressourcen treffen müssen. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bundesärztekammer eine "Orientierungshilfe zur Allokation medizinischer Ressourcen am Beispiel der SARS-CoV-2-Pandemie im Falle eines Kapazitätsmangels" erarbeitet.

Defizite im Gesundheitswesen beseitigen

Bei allem Lob für das, was in den vergangenen Wochen und Monaten gut gelungen ist, hat die Pandemie aber auch Schwachstellen in der Organisation unseres Gesundheitswesens offengelegt. Das trifft beispielsweise auf die Ausstattung der Gesundheitsämter, auf die Bevorratung von Schutzausrüstung und Masken, auf die Meldestrukturen und auf die Finanzierung unserer Kliniken und Praxen zu. Jeder dieser Bereiche in unserem Gesundheitswesen ist in der gegenwärtigen Krise systemrelevant.

Wie in dem 10-Punkte-Plan der Bundesärztekammer gefordert, müssen für den Ernstfall Reserven für Masken und andere relevante Medizinprodukte angelegt werden. Wir brauchen mehr innereuropäische Produktionsstandorte, um uns von den Weltmärkten unabhängiger zu machen und wir benötigen europaweit vernetzte Meldestrukturen sowie den Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle, die kurzfristig Auftragsvergabeverfahren für dringend benötigte Arzneimittel oder Schutzausrüstung durchführen und die Verteilung organisieren kann.  
 
Außerdem sollten im Infektionsschutzgesetz feste Krisenstäbe mit klar definierten Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten angelegt werden. Im Rahmen der Krankenhausplanung müssen in den Kliniken Personalressourcen und Reservekapazitäten im Rahmen der Krankenhausplanung definiert, umgesetzt und finanziert werden. Für die Praxen ist unter anderem eine angemessene Gegenfinanzierung – etwa für Umbauten zum Schutz von Personal und Patienten und für die Umstellung des Praxismanagements  - erforderlich.

Ganz wichtig: Die Gesundheitsämter brauchen dringend mehr materielle und personelle Ressourcen. Darüber hinaus müssen Anreize geschaffen werden, damit Ärztinnen und Ärzte wieder im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig werden wollen.
Voraussetzung dafür ist, dass die ärztlichen Tarifgehälter der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern den Arztgehältern in den Kliniken angepasst werden.
U.a. wird in dem 10-Punkte-Plan der Bundesärztekammer auch die Implementierung einer einheitlichen und verbindlichen Test-Strategie gefordert, die indizierte Testungen sowohl für Patienten als auch für die Gesundheitsfachberufe vorsieht.

Digitale Möglichkeiten nutzen

Wie eingangs gesagt, sind wir bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Damit dies auch weiterhin gelingt, muss einerseits die gute Zusammenarbeit der Akteure im Gesundheitswesen fortgesetzt werden. Gleichzeitig ist es notwendig, die beschriebenen Defizite zu beseitigen. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Corona- Krise mit all ihren Unwägbarkeiten bewältigen, wenn wir die aktuellen Herausforderungen gemeinsam meistern. Dazu gehört unter anderem die Nutzung digitaler Möglichkeiten, auf die auch die Landesärztekammer Hessen und ihre Bildungseinrichtungen verstärkt setzen.

So hat die kammereigene Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung auf den pandemiebedingten Ausfall von Kongressen und Fortbildungsveranstalten  reagiert: Zunächst begrenzt bis Ende 2020 hat sie den e-Learning-Anteil in den gültigen Kursbüchern und Curricula bei gleichzeitiger Reduzierung der Präsenzzeiten auf 40 % erhöht. Zudem werden live erfolgende Online-Seminare bzw. Webinare mit Präsenzveranstaltungen gleichgestellt.

Und  - man kann es gar nicht oft genug sagen: Der sinnvollste Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ist das Einhalten der Abstands- und Handhygieneregeln sowie, dort wo erforderlich, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

Lassen Sie uns die Krise mit vereinten Kräften bewältigen!

Ihr
Dr. med. Edgar Pinkowski
Präsident der Landesärztekammer Hessen

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Eine ausführliche Liste der Ansprechpartner/-innen für Schulverwaltung, Bildungswesen Unterrichtsbereich sowie für die Kurs- und Teilnehmerverwaltung finden Sie auf der Kontaktseite.