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Qualitätssicherung im Röntgen

Aktuelles

Aktuelle Informationen zu Anforderungen der Strahlenschutzverordnung

Die Qualitätssicherung in der Radiologie ist seit Jahrzehnten etabliert, hat aber in den vergangenen Jahren einige wichtige Entwicklungen erfahren. Nach der seit 31.12.2018 gültigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) muss beispielsweise ein System zu Erfassung und Bearbeitung von Vorkommnissen aufgebaut werden. Bedeutsame unbeabsichtigte Ereignisse werden meldepflichtig. Medizin-Physik-Experten sind zukünftig bei Hochdosisarbeitsplätzen heranzuziehen. Es können weitere Früherkennungsuntersuchungen vom Bundesamt für Strahlenschutz geprüft und genehmigt werden.

Änderungen gibt es z. B. für Arbeitsanweisungen, Teleradiologie, Aufgaben der ärztlichen Stellen und bei Dosisgrenzwerten. Die erweiterten Anforderungen zu Dokumentationen und Auswertungen machen in größeren radiologischen Abteilungen oder Praxen Funktionen wie beispielsweise ein Dosismanagementsystem erforderlich.

In einem Artikel der Ärztlichen Stelle Hessen (ÄSH) und weiteren Autoren, der in der November-Ausgabe 2020 des Hessischen Ärzteblattes ausschließlich online publiziert wird, wird über die Neuerungen zum neuen Strahlenschutzrecht und spezifische hessische Regelungen informiert – insbesondere aus der Arbeit des Beirats der ÄSH mit der Landesärztekammer Hessen, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft.

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Eine ausführliche Liste der Ansprechpartner/-innen für Schulverwaltung, Bildungswesen Unterrichtsbereich sowie für die Kurs- und Teilnehmerverwaltung finden Sie auf der Kontaktseite.