Medizinische Fachangestellte: Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Über die vorzeitige Zulassung erhält der/die Auszubildende Gelegenheit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen, die seiner/ihrer regulären Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht. Die Zulassung erfolgt nur, wenn seine/ihre Leistungen während der gesamten Ausbildungszeit dies rechtfertigen.
Die einzelnen Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung in Verbindung mit den aktuellen Prüfungsterminen können auf der LÄKH-Website unter https://www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/pruefungen abgerufen werden.
fuer-mfa/berufsausbildung/pruefungen
Landesärztekammer Hessen