Aufhebung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückgängig gemacht

Aktuelles

Heute Nachmittag hat der Gemeinsame Bundesausschuss bekanntgegeben, dass Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen doch vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen können. Siehe: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/860/

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