Kenntnisse im Strahlenschutz (90 Stunden)

STR

Der 90-stündige Qualifizierungslehrgang richtet sich an medizinische Fachkräfte zum Nachweis der "Kenntnisse im Strahlenschutz" gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 und § 49 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Inhalte und Stundenverteilung

Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht

  • Anatomie und Röntgenanatomie
  • Röntgenaufnahmetechnik
  • Röntgendiagnostik in der Praxis
  • Spezieller Strahlenschutz
  • Dokumentationspflichten
  • Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen
  • Praktische Übungen zur Einstellung und Belichtung von Röntgenaufnahmen
  • Praktische Übungen zur Qualitätssicherung
  • Demonstrationen

Termine und Gebühren

Termine STR: sh. "Aktuelle Fortbildungsangebote". Für Qualifizierungslehrgänge ohne Termin führen wir eine Interessentenliste.
Gebühr : 1.080 € zzgl. 60 € Lernerfolgskontrolle

Ablauf

Der Qualifizierungslehrgang findet als mehrtägige Fortbildung in der Carl-Oelemann-Schule sowie an einem Tag dezentral in einem Krankenhaus statt.
Die Fortbildung umfasst 60 Stunden praktische Demonstrationen und Übungen, sowie 30 Stunden Vermittlung von theoretischen Lerninhalten.

Die vielfältigen praktischen Übungen finden in den Fachräumen der Schule statt, sowie in Form eines externen, strukturierten Praktikums (5 Stunden) in einer radiologischen Abteilung in einem Krankenhaus.

Impressionen zum Qualifizierungslehrgang erhalten Sie in unserer Bildergalerie.

Voraussetzungen und Anerkennungen

Die Teilnahme an der Fortbildung ist möglich für:
•    Personen mit abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung in einem human-medizinischen Fachberuf
•    Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr zum/zur Medizinischen Fachangestellten

Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Lehrgangsprüfung zunächst eine Teilnahmebescheinigung. Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten wird die Bescheinigung „Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen“ gemäß § 49 der StrlSchV ausgestellt.

Die Fortbildung ist vom Regierungspräsidium Kassel anerkannt.

Die Fortbildung „Kenntnisse im Strahlenschutz“ kann als medizinischer Wahlteil bei der Aufstiegsfortbildung zum/zur „Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung“ anerkannt werden.

Ansprechpartnerin

Ilona Preuß
Fon: 06032 782-154
E-Mail: ilona.preuss@laekh.de

Weitere Informationen

Zusammengefasste Infos finden Sie im Programmflyer.   

Hinweis zur Aktualisierungsfortbildung: Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen gemäß StrlSchV mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Die Carl-Oelemann-Schule bietet jährlich Fortbildungsveranstaltungen an.

Allgemeine Hinweise

Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das Anmeldeformular.

Für die Kurse, die ohne Veranstaltungstermin ausgeschrieben sind, führen wir eine Interessentenliste. Bei Interesse melden Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular unverbindlich an. Bei ausreichender Interessentenzahl legen wir einen Kurstermin fest, über den wir Sie schriftlich informieren.

Wenn Sie im Gästehaus übernachten möchten, melden Sie sich bitte mit dem Formular Buchungsanfrage Gästehaus an.