Aufruf an Medizinstudierende in klinischen Semestern in Hessen zum Einsatz bei der Impfung gegen SARS-CoV 2

Aktuelles

Die hessische Landesregierung hat die verfasste Ärzteschaft – Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) – gebeten, die Impfstrategie des Landes insbesondere durch das Aufgebot von Ärzten zu unterstützen. Jenseits der bestehenden Praxenstruktur werden derzeit rund 30 Impfzentren hessenweit unter der fachlichen Leitung der Gesundheitsämter etabliert. Im Idealfall sollen in jedem Zentrum an sieben Tagen der Woche von 07 bis 22 Uhr zehn „Impfstraßen“ mit Ärzten und med. Fachpersonal betrieben werden. Dabei sollen zunächst vorerkrankte und ältere Menschen sowie sog. systemrelevante Gruppen geimpft werden, zu einem späteren Zeitpunkt die weitere Bevölkerung.

Die Landesärztekammer Hessen und die Ärztlichen Leitungen der drei hessischen Universitätskliniken in Frankfurt, Gießen und Marburg bitten die Medizinstudierenden in klinischen Semestern, sich hier gleichfalls zu engagieren.

Aufgrund Ihres fortgeschrittenen Studiums verfügen Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, unter Aufsicht approbierter Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Delegation zu impfen, die Impfung zu dokumentieren und bei der Überwachung des Impfgeschehens sowie bei der Versorgung von Geimpften mit evtl. Impfreaktionen die Ärzte zu unterstützen.

Die hessische Approbationsbehörde (HLPUG) wird nach erfolgter Absprache mit dem zuständigen Ministerium (HMSI) zur Unterstützung der hessischen Impfstrategie den Einsatz von Medizinstudierenden, die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben, mit bis zu einem Monat auf die Famulatur nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 ÄAppO anrechnen. Diese Zeit kann auch kumulativ erarbeitet werden. Sie kann weiterhin ausnahmsweise auch während der Vorlesungszeit abgeleistet werden, soweit hierdurch keine Pflichtveranstaltungen versäumt werden. Die Geschäftsstellen des HLPUG an den Universitätsstandorten werden hierüber informiert. Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum Beginn des Sommersemesters 2021.

Auch wenn noch einige organisatorische und rechtliche Fragen offen sind, bitten wir Sie, sich bereits jetzt unter der E-Mail-Adresse: studis-impfen-gegen-corona@laekh.de zu melden. Sie erhalten dann von der Landesärztekammer Hessen einen auszufüllenden Fragebogen mit Bitte um Rücksendung als Scan an die genannte Mail-Adresse, oder in Papierform auf dem Postweg. Ihre Kontaktdaten werden abschließend den für die Impfzentren zuständigen Einrichtungen, die die weitere Koordination übernehmen, über eine Cloud-Lösung zur Verfügung gestellt.

Die Landesärztekammer Hessen hat das Hessische Ministerium für Inneres und Sport sowie das Hessische Ministerium für Soziales und Integration um vordringliche Klärung der Haftpflicht-, Unfall- und Sozialversicherungsfragen sowie der Honorierung gebeten. Die entsprechenden Informationen werden auf der Website der Landesärztekammer Hessen bereitgestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Für die hessischen Universitätskliniken und die Landesärztekammer Hessen

Prof. Dr. W. Seeger, Prof. Dr. H. Renz, Prof. Dr. J. Graf, Dr. E. Pinkowski

Aufruf als PDF-Datei herunterladen