Einführung in das Meldeportal der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters

 
  Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters
Online-Veranstaltung

Ansprechpartner:

Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters
Fon: 069 5660876-0
E-Mail: veranstaltungen@hessisches-krebsregister.de

Fortbildungsveranstaltung der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters

Hessische Ärztinnen und Ärzte sind gemäß §§ 4 und 5 Hessisches Krebsregistergesetz verpflichtet, Informationen zur Krebsdiagnose und -behandlung ihrer Patientinnen und Patienten an das Hessische Krebsregister zu übermitteln. Ab August 2023 droht bei ausbleibender Meldetätigkeit eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen und Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Meldepflicht: www.hessisches-krebsregister.de

 

Fortbildung „Einführung in das Meldeportal“

Die Fortbildung richtet sich an hessische Ärztinnen, Ärzte und ihr Team, die die Online-Erfassung von Krebsdaten im Meldeportal des Hessischen Krebsregsiters kennenlernen möchten. 

 

Inhalte:

  1. Melde- und Vergütungsablauf im Hessischen Krebsregister
  2. Online-Erfassung von Krebsdaten im Meldeportal des Hessischen Krebsregisters
  3. Fragen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
 

Das Webseminar wurde mit 2 Fortbildungspunkten von der Landesärztekammer Hessen zertifiziert.

 

Anmeldung:
Die Anmeldung zum Online-Seminar erfolgt über die Website des Hessischen Krebsregisters.

 

Dauer: 1,5 Stunden
Zeit: Mi., 05.06.2024 von 13:30–15:00 Uhr
Gebühr: kostenlos

Termine: Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung "VERAHplus, VERAH zur NäpA"

Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Lernerfolgskontrolle abschließen möchten, bietet Ihnen die Carl-Oelemann-Schule mehrere Termine an verschiedenen Durchführungsorten an.