Aufhebung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückgängig gemacht
Heute Nachmittag hat der Gemeinsame Bundesausschuss bekanntgegeben, dass Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen doch vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen können. Siehe: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/860/
Landesärztekammer Hessen