Antragstellung, Merkblätter und Formulare
Wichtige Informationen zur Antragstellung:
- Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge mit Antragsformular und Anfragen mit Angabe des Anliegens bearbeitet werden können.
- Reichen Sie bitte nur die auf dem Merkblatt aufgeführten Unterlagen, in ausschließlich entsprechend benötigter Form ein.
Die zur Antragstellung erforderlichen Beglaubigungen können von folgenden Behörden/Einrichtungen vorgenommen werden:
Gerichte (Amts-, Verwaltungs-, Sozialgericht etc.), Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Standesämter, Kammern, Universitäten, Universitätskliniken (sofern nicht privatisiert, z. B. Uniklinik Marburg/Gießen) Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, öffentliche Schulen, Notare in Deutschland, Landesärztekammer Hessen.
Von Ihnen eingereichte Unterlagen werden zu Bearbeitungszwecken verwendet, nach dem Anerkennungsverfahren digitalisiert und anschließend unter datenschutzrechtlichen Auflagen vernichtet.
Falls Sie Originale einreichen, bitten wir unbedingt um schriftlichen Hinweis, ob diese zum Verbleib in Ihrer Weiterbildungsakte gedacht sind oder ob Sie die Originale zurückerhalten möchten.
Für den Fall der Rücksendung wird für die Erstellung der zur Bearbeitung benötigten beglaubigten Kopien eine Gebühr gemäß Kostensatzung (Anlage Nr. II Punkt 1) der Landesärztekammer Hessen erhoben. Eine Rechnung erhalten Sie mit der Rückgabe/Rücksendung Ihrer Unterlagen.
Alle bereits bei Ihrer Anmeldung als Mitglied der Landesärztekammer Hessen eingereichten Unterlagen (z. B. Approbation, Promotion), liegen uns in gescannter Form vor und müssen nicht nochmal eingereicht werden.
Die Weiterbildungsabteilung hat keine zeitlich eingeschränkten, telefonischen Sprechzeiten und ist in der Regel zu den Öffnungszeiten der Landesärztekammer Hessen erreichbar. Eine Liste mit den Ansprechpartnern der Weiterbildungsabteilung finden Sie hier. Anfragen können Sie gerne auch per E-Mail an weiterbildung@laekh.de stellen.
Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen keine persönliche Abgabe von Anträgen/Unterlagen möglich ist. Falls Sie dennoch einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, ist dies nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin möglich. Eine persönliche Rücksprache ohne vorherige Terminvereinbarung kann in der Regel nicht erfolgen.
Gerne nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang der Landesärztekammer Ihre Unterlagen zu den regulären Öffnungszeiten entgegen.
Um Ihre Anträge und Anfragen serviceorientiert bearbeiten zu können, bitten wir um Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Vorgaben.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung gerne zur Seite.
Anerkennung einer Facharzt-/Schwerpunkt-/Zusatzbezeichnung und EU-/EWR-Anerkennung:
- Antrag auf Anerkennung / Antrag auf Vorwegentscheidung
- Informationen zum Antrag auf Anerkennung einer Facharzt-/Schwerpunkt-/Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2005
- Informationen zum Antrag auf Anerkennung einer Facharzt-/Schwerpunkt-/Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2020
- Informationen zum Antrag auf Vorwegentscheid
- Informationen zur EU-/EWR-Anerkennung von Facharztbezeichnungen
Bei Fragen und Anträgen zu Anerkennungen aus Drittstaaten wenden Sie sich bitte an den bzw. die für den Fachbereich zuständige/-n Sachbearbeiter/-in.
Bei Anträgen gemäß Weiterbildungsordnung von 2020:
Bei Anträgen gemäß Weiterbildungsordnung von 2005:
Zeugnisanlagen zum Antrag:
Zusatzweiterbildung Sportmedizin:
- Ausführungsbestimmungen für den Bereich Sportmedizin
- Die Ausführungsbestimmungen gemäß WBO 2020 entnehmen Sie bitte dem aktuellen Musterkursbuch der Bundesärztekammer
- Bescheinigung über die sportärztliche Tätigkeit im Sportverein oder Sportverband