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Kammerwahl 2023 - FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ - Frequently asked questions) zur Kammerwahl zusammengestellt.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an kammerwahl2023@laekh.de.

1. Dürfen Unterstützende gleichzeitig auch Bewerbende desselben Wahlvorschlages (Liste) sein – kann also eine bewerbende Person auf „ihrem“ Wahlvorschlag (Liste) unterschreiben und sich damit selbst unterstützen?
2. Dürfen Unterstützende auf mehreren Wahlvorschlägen (Listen) unterschreiben?
3. Welche Erklärungen verwende ich?
4. Wie kann ich den Wahlvorschlag (Liste) bei der Wahlleitung einreichen?
5. Wie werden die eingereichten Wahlvorschläge (Listen) nummeriert?
6. Wie unterstützt die Landesärztekammer Hessen Wahlwerbung?
7. Kann ich gegen die Versendung der Wahlwerbung an meine Adresse Widerspruch einlegen?
8. Wie waren die Wahlergebnisse der Kammerwahl 2018?