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Kammerwahl 2023 - Bekanntmachungen
Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über die amtlichen Bekanntmachungen zur Kammerwahl 2023.
Bekanntgabe der Wahlleitung
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen wird während der Zeit der Auslegung des Wählerverzeichnisses (28.03.2023 bis 25.04.2023) umziehen. Aus diesem Grund gibt es zwei Auslegungsorte des Wählerverzeichnisses im Versorgungswerk.
Bis zum Umzug liegt ein Exemplar am aktuellen Standort aus:
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
Erdgeschoss, Empfang-Zentrale, Raum 1
Mittlerer Hasenpfad 25
60598 Frankfurt am Main
Fon: 069 97964-0
Nach dem Umzug liegt ein Exemplar am neuen Standort aus:
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
2. OG, Empfang
Hanauer Landstr. 150
60314 Frankfurt am Main
Fon: 069 97964-0
Frankfurt am Main, 3. März 2023
Landesärztekammer Hessen, gez. Günter Wiegand, - Wahlleitung -
I. Auslegung der Wählerverzeichnisse für die Wahl der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen 17. Wahlperiode 2023–2028
Die Wahlleitung gibt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung zur Wahl der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen vom 26. März 2022 (HÄBL 7/8/2022, S. 478–481) bekannt, dass die Wählerverzeichnisse in der Zeit vom
28. März 2023 bis 25. April 2023
während der jeweiligen Öffnungszeiten an den nachfolgenden Orten ausliegen:
- Bezirksärztekammer Darmstadt, Erdgeschoss, Eingangsbereich, Wilhelminenplatz 8, 64283 Darmstadt, Fon: 06151 91668-0
- Bezirksärztekammer Frankfurt am Main, 4. Stock, Raum 015, Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt am Main, Fon: 069 97672-0
- Bezirksärztekammer Gießen, Erdgeschoss, Empfangsbereich, Georg-Schlosser-Straße 6a, 35390 Gießen, Fon: 0641 94381-0
- Bezirksärztekammer Kassel, Erdgeschoss, Konferenzraum, Tischbeinstr. 32, 34121 Kassel, Fon: 0561 91318-0
- Bezirksärztekammer Marburg, 1. OG, Empfangsbereich, Gisselberger Straße 31, 35037 Marburg, Fon: 06421 4107-0
- Bezirksärztekammer Wiesbaden, Erdgeschoss, Empfangsbereich, Bierstadter Str. 17, 65189 Wiesbaden, Fon: 0611 97748-0
- Landesärztekammer Hessen, Erdgeschoss, Eingangsbereich, Besprechungsraum, Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt am Main, Fon: 069 97672-0
- Versorgungswerk, der Landesärztekammer Hessen, 2. OG, Empfang, Hanauer Landstr. 150, 60314 Frankfurt am Main, Fon: 069 97964-0
Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können spätestens bis zum
26. April 2023, 18:00 Uhr,
bei der Wahlleitung, Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt am Main, schriftlich erhoben werden.
Frankfurt am Main, 10. Februar 2023
Landesärztekammer Hessen, gez. Günter Wiegand, – Wahlleitung –
II. Bekanntgabe der Wahlleitung
Zulassung der Wahlvorschläge
Gemäß § 10 Abs. 2 der Wahlsatzung der Landesärztekammer Hessen werden die Wahlvorschläge in der Reihenfolge nummeriert, die sich nach der Zahl der Stimmen ergibt, die sie bei der letzten Wahl erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in der Reihenfolge an, die sich aus dem von der Wahlleitung durchzuführenden Losverfahren ergibt.
Die Auslosung der Nummern dieser Wahlvorschläge ist öffentlich und wird im Rahmen der 4. Sitzung des Wahlausschusses
am Freitag, 17. März 2023, von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
in den Räumen der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt am Main, durchgeführt.
Sollte es keine übrigen Wahlvorschläge im Sinne des § 10 Abs. 2 der Wahlsatzung geben, wird dies zu Beginn der Sitzung bekannt gegeben. Der Wahlausschuss tagt sodann unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Frankfurt am Main, 10. Februar 2023
Landesärztekammer Hessen, gez. Günter Wiegand, – Wahlleitung –
Beschluss des Präsidiums:
Gemäß § 15 Abs. 1 Hessisches Heilberufsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 2003 (GVBl. I S. 66, 242), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVBI. S. 79) i.V.m. § 3 der Satzung zur Wahl der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen vom 26. März 2022 (HÄBl. 7/8/2022, S. 478-481) hat das Präsidium der Landesärztekammer Hessen in seiner Sitzung am 5. Oktober 2022 die Frist für die Wahl der Delegiertenversammlung
von Dienstag, den 23. Mai 2023 bis einschließlich Mittwoch, den 14. Juni 2023, 18:00 Uhr,
festgesetzt.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Wahlsatzung hat das Präsidium folgende Personen zu Mitgliedern des Wahlausschusses:
1. Herrn Günter Wiegand, Präsident des VG Wiesbaden,
2. Herrn Harald Wack, Präsident des VG Gießen,
3. Frau Dr. med. Christine Linkert, Waldems,
4. Herrn Prof. Dr. med. habil. Andreas Goldschmidt, Offenbach,
5. Frau Dr. med. Maria Haas-Weber, Hanau,
und folgende Personen zu Ersatzmitgliedern des Wahlausschusses:
1. Herrn Dr. med. Thomas Schneider, Mainz,
2. Frau Dr. med. Susanne Springborn, Wiesbaden,
berufen.
Zur Wahlleitung ist gemäß § 4 Abs. 2 der Wahlsatzung Herr Günter Wiegand, Präsident des VG Wiesbaden, zur stellvertretenden Wahlleitung Herr Harald Wack, Präsident des VG Gießen, berufen worden.
Bekanntgaben der Wahlleitung
1.
Die Wahl wird gemäß § 1 Abs. 3 der Wahlsatzung als Briefwahl durchgeführt.
2.
Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 Wahlberechtigten unterschrieben sein, im Übrigen den Anforderungen der §§ 5 und 8 der Wahlsatzung entsprechen.
Die Wahlvorschläge können unter Beachtung der genannten Anforderungen
ab Montag, den 9. Januar 2023 bis spätestens Donnerstag, den 14. März 2023, 24:00 Uhr,
bei der
Wahlleitung c/o Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstr. 152
60314 Frankfurt am Main
Fon: 069 97672-113/-163
Fax: 069 97672-169
eingereicht werden. Wahlvorschläge, die vor dem 9. Januar 2023 eingereicht werden, gelten als innerhalb der Wahlfrist eingegangen (§ 8 Abs. 4 S. 4 der Wahlsatzung).
3.
Muster für die Einreichung der Wahlvorschläge nebst Bewerbenden- und Unterstützendenerklärungen finden Sie ab dem 21. November 2022 auf der Seite Muster-Formulare. Die Muster können ab diesem Zeitpunkt zudem unter:
Landesärztekammer Hessen
Wahlbüro
Hanauer Landstr. 152
60314 Frankfurt am Main oder
per E-Mail: kammerwahl2023@laekh.de angefordert werden.