
Weiterbildung
Hinweis zur aktuellen Pandemie-Situation (Covid-19/SARS-CoV-2):
Die LÄKH führt aufgrund der Bedarfslage durch die Covid-19-Pandemie Prüfungen zu Fachgebiets-, Schwerpunkt- und Zusatzqualifikationen durch.
Die Prüfungen finden unter geeigneten infektiologischen Bedingungen statt.
Bitte bringen Sie einen Mund-Nase-Schutz zum Prüfungstermin mit und halten Sie hier vor Ort den gebotenen Mindestabstand zu allen Personen ein.
Stand: 04.11.2020
Kenntnisstandprüfungen:
Die im Auftrag des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen (HLPUG) durchgeführten Kenntnisstandprüfungen für Menschen mit ärztlicher Qualifikation aus Drittstaaten zur Erlangung der Berufserlaubnis bzw. Approbation werden durchgeführt. Die Prüfungen finden im Dr. Reinfried Pohl-Zentrum für medizinische Lehre in Marburg und in den Räumen der Landesärztekammer Hessen statt.
Stand: 04.11.2020
Sie sind Ärztin oder Arzt in Weiterbildung? Dann sind Sie hier richtig!
Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen spezieller ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und nach Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Im Interesse der Patienten werden die in der Ausbildung geprägten ärztlichen Kompetenzen und Haltungen während der Weiterbildung vertieft. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die vertiefende Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der Berufsausübung.
Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten.
Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.
Der Abschluss der zu dokumentierenden Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.
Die Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis für erworbene Kompetenz. Sie dient der Qualitätssicherung der Patientenversorgung und der Bürgerorientierung.
(Quelle: Präambel der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen 2020)
Eine Schwerpunktaufgabe der Landesärztekammer Hessen ist die ärztliche Weiterbildung. Die Weiterbildungsabteilung der LÄKH berät alle hessischen Ärztinnen und Ärzte in ihren Weiterbildungsangelegenheiten. Sie prüft u. a. die Anträge auf Zulassung zur Prüfung, organisiert Prüfungen und ist für deren Durchführung verantwortlich.