Hessisches Ärzteparlament: Hochschulfinanzierung in Hessen bedroht Lehre und Forschung an den medizinischen Fachbereichen

Pressemitteilung

Delegiertenversammlung der hessischen Ärztekammer unterstützt Online-Petition der humanmedizinisch Studierenden in Hessen zur Anhebung des Landeszuführungsbetrages

Die Forderung des ärztlichen Nachwuchses in Hessen, den Landeszuführungsbetrag für die medizinischen Fachbereiche Hessens an das bundesdurchschnittliche Niveau anzupassen, wird von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer ausdrücklich unterstützt. Die aktuelle Hochschulfinanzierung in Hessen an die medizinischen Fachbereichestelle eine direkte Bedrohung für die Qualität von Lehre und Forschung dar, erklärten die Delegierten.

Obwohl das Bundesland Hessen im Länderfinanzausgleich zu den wenigen Geberländern gehört, beträgt der Landeszuführungsbetrag in Hessen an die Fachbereiche Humanmedizin nur ca. drei Viertel des bundesdurchschnittlichen Betrages pro Studierendem. Diese Unterfinanzierung, die inzwischen substantiellen Millionenbeträge in den einzelnen Fachbereichen in Hessen erreicht hat, führt zu Personalknappheit und Problemen in der Ausstattung der Lehre.

Durch den Hessischen Hochschulpakt 2010-2015 konkurrieren die Hochschulstandorte in Hessen um die Höhe ihres Anteils an einem gedeckelten Finanzierungsbetrag. Dessen Verteilung ist unter anderem an die Studierendenzahlen gekoppelt. In dieser Wettbewerbssituation wären die Universitäten gezwungen mehr Studierende zuzulassen, um ihre Finanzierung auf gleichem Niveau zu halten. Hierdurch droht die Ausbildung praktischer Fähigkeiten der zukünftigen Ärztinnen und Ärzte auf ein nicht akzeptables Niveau abzusinken.

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen ruft daher zu einer Unterstützung der Petition der humanmedizinisch Studierenden in Hessen unter https://www.openpetition.de/petition/online/anpassung-des-landeszufuehrungsbetrages-fuer-die-hochschulmedizin-hessens auf.