Die erweiterte telefonische Beratung im privatärztlichen Bereich im Rahmen der COVID-19-Pandemie – wie schon zu Beginn der Pandemie – ist durch eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer, BPtK, PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern – ab dem 17.11.2020 zunächst befristet bis zum 31.12.2020 – durch die mehrfache Berechnungsfähigkeit der Nr. 3 GOÄ unter bestimmten Voraussetzungen je vollendete 10 Minuten wieder ermöglicht worden.
Die Abrechnungsempfehlung finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer.